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Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende vorgelegt

Bundestagsabgeordnete unterschiedlicher Fraktionen haben diese Woche einen Gesetzentwurf zur Organspende vorgelegt.

Der Gesetzentwurf sieht vor:
- Ein bundesweites Online-Register beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information einzurichten.
- Die Aufklärungsunterlagen der BZgA zu erweitern.
- Die Aufklärungsunterlagen alle vier Jahre wissenschaftlich zu evaluieren und hierzu dem Bundestag einen Bericht vorzulegen.
- Die Hausärztinnen und Hausärzte in die Beratung zur Organ- und Gewebespende einzubeziehen.
- Durch eine Änderung der Approbationsordnung für Ärzte, das Thema Organ- und Gewebespende in der ärztlichen Ausbildung verstärkt thematisieren.
- Die PKV soll anteilig an der Finanzierung des Gesetzesvorhabens beteiligt werden.

2019-05-06_entwurf-eines-gesetzes-zur-starkung-der-entscheidungsbereitschaft-bei-der-organspende.pdf2019-05-06_entwurf-eines-gesetzes-zur-starkung-der-entscheidungsbereitschaft-bei-der-organspende.pdf