ESF-Bundesprogramm rückenwind+ zusätzlicher 6. Aufruf
Vom 19. August bis 30. September 2019 ist das sechste Interessenbekundungsverfahren im Rahmen des ESF-Programms „rückenwind – Für die Beschäftigten und Unternehmen in der Sozialwirtschaft“ (rückenwind+) geplant.
Gefördert werden sollen Vorhaben, die innovative Ideen zur integrierten und nachhaltigen Personal- und Organisationsentwicklung in der Sozialwirtschaft vorstellen und damit einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in sozialen Arbeitsfeldern liefern. Besonders interessant sind Konzepte, die praxisrelevante Ansätze im Themenbereich „Arbeitswelt 4.0 vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung“ sozialen Arbeitsfeldern adressieren. Insbesondere sind Projektträger angesprochen, die Projekte in strukturschwachen Regionen (Übergangsregionen) umsetzen. Förderberechtigt sind freigemeinnützige Träger, die einem der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege angehören, sowie sonstige gemeinnützige Träger, die in der Sozialwirtschaft aktiv sind. Der Aufruf steht unter Vorbehalt der abschließenden Zurverfügungstellung der Mittel durch die Europäische Kommission.
Für den 6. Aufruf ist folgender Zeitplan vorgesehen:
19.08.2019 | Freischaltung des Interessenbekundungsformulars in ZUWES |
30.09.2019 (23:59 Uhr) | Frist zur Einreichung einer Interessenbekundung in ZUWES |
51. KW | Information der Träger der positiv votierten Projekte per Mail |
01.04.2020 | Frühester Projektstart |
01.07.2020 | Spätestmöglicher Projektstart (bei 24 Monaten Förderlaufzeit) |
30.06.2022 | Spätestes Projektende |
Weitere Informationen unter www.bagfw-esf.de oder über europa@paritaet.org