
ESF Plus-Förderprogramm „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“ (ZuMe) – Möglichkeit für gemeinnützige Träger, Förderanträge zu stellen
Seit dem 07.09.2026 können in ZuMe gemeinnützige Träger Projekte mit Maßnahmen gegen Einsamkeit und soziale Isolation für Kinder, Jugendliche und junge Menschen gefördert werden (Baustein 2). Die Projekte können mit Partnern oder in Kooperationen durchgeführt werden (Weiterleitung der Zuwendung).
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger, die Projekte zum Aufbau sozialer Strukturen und zur Verbesserung der sozialen Teilhabe junger Menschen im Alter von 14 bis 27 Jahren umsetzen möchten.
Ziele sind z. B.:
- Ausbau oder Verbesserung von Strukturen zur Verringerung von Einsamkeit und sozialer Isolation, wie z. B. von Beratungsstellen, Arbeitskreisen, Vernetzung zwischen kommunalen und zivilgesellschaftlichen Strukturen
- Sensibilisierung durch Öffentlichkeitsarbeit, Aufklärung und Vernetzung z. B. mit Angeboten für Ehrenamt und Engagement, Vereinen etc.
- Verbesserung der sozialen Teilhabe der Zielgruppe durch digitale und analoge Formate
- Erkenntnisgewinn zur Verbesserung von Maßnahmen gegen Einsamkeit und sozialer Isolation, zur Unterstützung einer sozialen, nachhaltigen Jugendarbeit, Beratung und zur Unterstützung der Entwicklung örtlicher Trägerstrukturen.
Darüber hinaus sind weiterhin Kommunen für Projetförderung zur Verbesserung der sozialen Teilhabe und Arbeitsmarktchancen für Menschen im mittleren Erwachsenenalter von 28 bis 59 Jahren berechtigt (Baustein 1).
Die Interventionssätze (Anteilsfinanzierung durch nicht rückzahlbare Zuschüsse) betragen mind. 20 Tsd. und höchstens 200 Tsd. Euro/ Vorhaben und:
- 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in den stärker entwickelten Regionen (alte Bundesländer mit Berlin und Region Leipzig ohne Regionen Lüneburg und Trier)
- 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in den Übergangsregionen (neue Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Reigion Leipzig).
Die Eigenanteile betragen pro Jahr mind. 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und können durch den Einsatz der öffentlichen und nicht öffentlichen Mittel erbracht werden. Die Eigenanteile können:
- nicht aus dem ESF Plus oder anderen EU-Fonds entstammen
- keine Mittel zur Erfüllung von Pflichtaufgaben sein (durch gesetzliche oder öffentlich-rechtliche Finanzregelung)
- durch Ausgaben für Personal ohne Geldfluss (Personalgestellung), d.h. Ausgaben für Personal, welches im Projekt mitarbeitet (Gruppen 9b bis 11 des TVöD Tarifvertrages), anerkannt werden.
Zweistufiges Auswahlverfahren:
- Interessenbekundung bis zum 28.02.2027 über das Förderportal Z-EU-S
- Antragstellung
Kontakt, Beratung und Unterstützung bei Fragen zur Antragstellung:
ESF-Regiestelle beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
Referat 403, 50964 Köln
E-Mail: servicestelle-zusammenhalt(at)bafza.bund.de, Telefon: 0221 3673-1020
In der Anlage finden Sie die Förderrichtlinie.
Unter Link sind weitere Informationen zum Baustein 2 erhältlich.
Eine Kompaktinformation zum ZuMe finden Sie unter https://www.esfplus.de/zume