Zum Hauptinhalt springen

EU-Bürger/-innen: Ausschluss von Aufstockern aufgrund des vermeintlich fehlenden AN-Status

Wir haben aus der Beratungspraxis die Rückmeldung bekommen, dass Eu-Bürger/-innen die aufstockenden SGB II Leistungen mit der Begründung des fehlenden AN-Status wieder entzogen werden. Anbei erhalten Sie Informationen für die Beratungspraxis zum Umgang mit solchen Fällen.

Eine pauschale Entziehung der Leistung - ohne Prüfung des Einzelfalls - mit der Begründung des fehlenden Arbeitnehmerstatus dürfte rechtswidrig sein und hindert arbeitende EU-Bürger/innen an der Wahrnehmung ihrer Rechte. Leider zeichnete sich bei der Anhörung zum "Leistungsausschlussgesetz" Ende 2016 schon ab, dass es Bestrebungen geben wird, nicht nur nicht-erwerbstätigen Eu-Bürger/-innen Sozialleistungen zu versagen, sondern auch erwerbstätigen Aufstockern.


Hinweise_Ausschluss EU-Aufstocker.docx