Expertise: Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket: Teilhabequoten im Fokus
Expertise der Paritätischen Forschungsstelle
Im Mittelpunkt der vorliegenden Expertise stehen die Teilhabeleistungen nach § 28 Abs. 7 SGB II: Förderung der Teilhabe (Sport, Spiel, Geselligkeit, Kultur, musischer Unterricht, Freizeiten) durch Erstattung (bspw. von Vereinsbeiträgen) von bis zu 10 Euro pro Monat bzw. bis zu 120 Euro pro Jahr, seit 1. August 2019 bis zu 15 Euro monatlich bzw. bis zu 180 Euro jährlich.
Rückwirkend zum 1. Januar 2011 hat der Bundestag, einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts folgend, das Bildungs- und Teilhabepaket mit dem Ziel eingeführt, das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen in Haushalten, die Transferleistungen beziehen, abzusichern. Im Bildungs- und Teilhabepaket wurden bereits bestehende Leistungen zusammengefasst und um lediglich zwei zusätzliche Leistungsansprüche, darunter die Lernförderung, ergänzt. Der auch seitens der Bundesregierung selbst in den Vordergrund gerückte neue Anspruch betrifft die sogenannten Teilhabeleistungen. Die Bundesregierung selbst verzichtet auf Veröffentlichungen zur Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes. Eine in ihrem Auftrag durchgeführte Evaluation wurde bereits 2016 abgeschlossen. Die Paritätische Forschungsstelle möchte dazu beitragen, neue Erfahrungen zur Umsetzung mit der Teilhabeleistung des Bildungs- und Teilhabepaketes vorzulegen. Dazu legt sie hiermit die Expertise „Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket: Teilhabequoten im Fokus“ vor. Gegenstand der Expertise sind die Möglichkeiten zur Inanspruchnahme der Teilhabeleistungen in der Altersgruppe der 6- bis 15-Jährigen im SGB II. Zum dritten Mal in Folge wird deutlich, dass mindestens 85 Prozent der grundsätzlich Leistungsberechtigten nicht von dieser Leistung profitieren.