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Fachliche Einordnung von KI-Übersetzungstools für Leichte Sprache

Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) hat eine fachliche Einschätzung veröffentlicht, wie KI-Übersetzungstools für Leichte Sprache zum jetzigen Stand einzuordnen sind. Sie wurde von den Mitgliedern der Arbeitsgruppe „Menschen mit Lernbehinderungen“ des Ausschusses für barrierefreie Informationstechnik erarbeitet und ist nun zum Download verfügbar.

Künstliche Intelligenz ist derzeit ein großes Thema. Es gibt zahlreiche spezialisierte KI-Tools, die Erleichterungen für verschiedene Arbeitsbereiche versprechen. So gibt es auch KI-Übersetzungstools für Leichte Sprache. Anbietende dieser Produkte werben damit, dass die entsprechenden KI-Tools barrierefreie Texte in Leichter Sprache „auf Knopfdruck“ erstellen können. Jedoch erfüllen KI-Übersetzungstools die Anforderungen an Verständlichkeit und gesetzeskonforme Barrierefreiheit bisher nicht vollständig.

Eine fachliche Einordnung dazu, welche Herausforderungen bestehen und welche Rolle menschliche Expertise weiterhin spielt, hat die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) auf ihrer Website veröffentlicht. Die Stellungnahme als barrierefreies PDF kann ebenfalls auf der Website der BFIT-Bund heruntergeladen werden.

Fachliche Einordnung von KI-Übersetzungstools für Leichte Sprache (Online-Version Website BFIT-Bund)

Fachliche Einordnung von KI-Übersetzungstools für Leichte Sprache (PDF, 91 KB, Datei ist barrierefrei nach BITV 2.0)

Die Lebenshilfe Hamburg (Leitung der Arbeitsgruppe „Menschen mit Lernbehinderungen“des Ausschusses für barrierefreie Informationstechnik) hat zudem einen Text in Leichter Sprache zur Stellungnahme verfasst und auf ihrer Website veröffentlicht.