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Familien zur Teilnahme gesucht: Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023

Im Abstand von fünf Jahren erhebt das Statistische Bundesamt Einkommen und Ausgaben der Bevölkerung in Deutschland über die repräsentative Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS). Diese Daten dienen unter anderem zur Ermittlung des Existenzminimums von Kindern. Davon hängt gerade in diesen Zeiten viel ab: die Höhe des Bürgergelds und Kinderzuschlags, die Höhe des steuerlichen Kinderfreibetrags und Kindergelds sowie die Höhe des Mindestunterhalts und Unterhaltsvorschusses.

Das BMFSFJ wies darauf hin, dass die Beteiligung an der Befragung leider kontinuierlich sinkt. Je weniger Haushalte teilnehmen, desto weniger zuverlässig sind aber die Ergebnisse. Für Familien kann dies erhebliche Konsequenzen haben, wenn das Existenzminimum von Kindern zu gering bemessen wird.

Das BMFSFJ hat deshalb um Unterstützung gebeten. Es geht um die Weiterleitung der Informationen an möglichst viele Familien, um deren Aushang oder die Direktansprache von Familien. Denn die Angaben von möglichst vielen Familien helfen, ein verlässliches Bild davon zu bekommen, was Familien tatsächlich brauchen.

Alle Informationen hierzu finden Sie unter "Dokumente zum Download".