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Förderung von „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“

Das Bundesumweltministeriums (BMU) hat die novellierte Förderrichtlinie für die Förderung von „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ veröffentlicht. Mit dem Programm fördert das BMU Vorhaben, die Antworten auf die Folgen des Klimawandels wie Extremwetterereignisse, Hitze, Trockenheit, Starkregen, Hochwasser liefern und die Anpassung an den Klimawandel unterstützen.

Mit der nun erfolgten Neuausrichtung des Förderprogramm sollen die Betroffenen des Klimawandels künftig noch passgenauer gefördert werden. Ziel ist es, die Akteur*innen, insbesondere Kommunen und kommunale Einrichtungen, darin zu unterstützen, die notwendigen Klimaanpassungsprozesse in Deutschland möglichst frühzeitig, systematisch und integriert in Übereinstimmung mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung anzugehen. Es sollen gezielt Anreize für eine strategische Steuerung der Anpassung an den Klimawandel in Kommunen durch kommunale Anpassungskonzepte, deren Erarbeitung und Umsetzung durch eine/n Klimaanpassungsmanager*in begleitet wird, geschaffen werden.

In der Novellierung der Förderrichtlinie sind zwei Förderschwerpunkte (A + B) vorgesehen. Im Förderschwerpunkt A sind die Erstellung und Umsetzung eines nachhaltigen Anpassungskonzeptes durch Klimaanpassungsmanager*innen vorgesehen. Neu ist, dass die Förderung eine Personalstelle für eine/n Klimaanpassungsmanager*in vorsieht und erstmals auch eine ausgewählte investive Maßnahme umgesetzt werden kann.

Im Förderschwerpunkt B werden innovative Modellprojekte gefördert. Dabei kann es sich um eine Konzepterstellung und/oder eine Umsetzung im Sinne einer investiven Maßnahme handeln, um Klimaanpassung auch vor Ort sichtbar zu machen.

Die Öffnung des nächsten Förderfensters für den Förderschwerpunkt A "Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement" erfolgt noch vor Ende des Jahres im IV. Quartal 2021.

Das Antragsfenster für den Förderschwerpunkt B "Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung" folgt im Jahr 2022. Auf der Webseite des Projektträgers, der ZUG gGmbH, können sich Interessierte registrieren, um rechtzeitig über den Beginn des Förderfensters und die Förderkonditionen informiert zu werden.

Außerdem ist die novellierte Förderrichtlinie auf der Webseite des BMU veröffentlicht, um sich bereits vorab informieren und ggf. die Haushaltsplanungen anpassen zu können.