Projektförderung durch den Partizipationsfond möglich
Der Partizipationsfond des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen/Verbände, insbesondere Selbstvertretungsorganisationen, eine aktive und umfassende Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher gesellschaftlicher Angelegenheiten zu erlangen. Es geht insbesondere darum, die Partizipation von Menschen mit Behinderungen an politischen Entscheidungsprozessen zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Für Projekte, die ab dem 01.11.2024 oder später beginnen, ist der Antragsschluss der 7. August 2024, 15:59 Uhr.
Auf Grundlage der Förderrichtlinie werden insbesondere folgende Maßnahmen gefördert:
- Förderung von Kompetenzaufbau: Empowerment und Capacity-Building
- Nachwuchsförderung (z.B. Workshops, Seminare, Coaching)
- Struktur- und Starthilfe, Organisationsentwicklung, Fortbildung (Gefördert werden Maßnahmen, die der Weiterentwicklung und Strukturverbesserung der Organisationen dienen z. B. Aufbau und Pflege von Netzwerken, Fortbildungen) einschließlich der Verbesserungen der technischen Infrastruktur)
- Behinderungsspezifische Hilfsmittel und Nachteilsausgleiche
- Assistenzleistungen
Gefördert werden insbesondere Verbände:
- Deren Mitglieder überwiegend Menschen mit Behinderungen sind und die überwiegend von Menschen mit Behinderungen geleitet werden (Selbstvertretungsorganisationen)
- Bei denen es sich um Organisationen handelt, deren Hauptziel die Stärkung der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen ist oder
- Bei denen es sich um Organisationen der Angehörigen von Menschen mit Behinderungen handelt, wie zum Beispiel von Kindern mit Behinderungen, von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, von taubblinden Menschen oder von psychisch erkrankten Menschen
Kommunale oder regionale Projekte sowie Sportprojekte können aus Mitteln des Partizipationsfonds nicht gefördert werden.
Eingehende Anträge werden von einem vom BMAS berufenen Beirat, bestehend aus Vertreter*innen der Verbände von Menschen mit Behinderung, bewertet. Dieser gibt gegenüber dem BMAS Förderempfehlungen ab. Maßgeblich für die Förderentscheidung ist zum einen die „Richtlinie für die Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten“ vom 27. April 2022, zum anderen die Verfügbarkeit von Fondsmitteln. Der Fachinformation ist die Förderrichtlinie beigefügt.
Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal BMAS bei der beauftragten Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS).
Für weitere Fragen können Sie sich über die E-Mailadresse partizipationsfonds(at)kbs.de oder telefonisch unter der 03571 47602-91 an die DRV KBS wenden.