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Forderungen für eine sozial-ökologische Wohn- und Bauwende

Der BUND, der Paritätische Gesamtverband, die Deutsche Umwelthilfe, der Sozialverband VdK, der Deutsche Mieterbund und weitere Organisationen veröffentlichen Forderungen für eine sozial-ökologische Wohn- und Bauwende.

In dem Papier „Wir brauchen eine sozial-ökologische Wohn- und Bauwende“ sprechen sich der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Paritätische Gesamtverband, die Deutsche Umwelthilfe, der Sozialverband VdK, der Deutsche Mieterbund und weitere Organisationen für eine sozial-ökologische Strategie aus, die Mieter*innenschutz, Ressourcenschutz, sozial-ökologisches Sanieren und Bauen, leistbares Wohnen für alle Menschen, Flächenschutz und Bekämpfung von sozialer Ungleichheit auf dem Wohnungsmarkt konsequent zusammendenkt.

Zentrale Bestandteile einer sozial und ökologisch gedachten Wohnungs- und Baupolitik sind u.a.

  • Mieter*innen haben ein Anrecht auf genug bezahlbaren, ökologischen und sicheren Wohnraum. Die Politik muss dieses Anrecht gewährleisten. Wohnraum muss gemeinwohlorientiert verwaltet und geplant werden. Dazu bedarf es u.a. der Einführung der Wohnungsgemeinnützigkeit und eines effektiven Mietendeckels.
  • Bestehende Gebäude müssen, unter Beachtung der Bezahlbarkeit für Mieter*innen, klima- und ressourcenfreundlich werden. Es darf nur so wenig und so sozial-ökologischen Neubau wie möglich geben.
  • Modernisierung und Umnutzung von Gebäuden ist meist dem Abriss vorzuziehen. Bei einem Abriss und Neubau werden immer wertvolle und schwindende Ressourcen sowie Energie verschwendet. Um zu bewerten, wann eine Modernisierung, eine Umnutzung, ein Abriss oder ein Neubau wirklich sinnvoll ist, müssen Ökobilanzen über den gesamten Lebenszyklus der Gebäude erstellt werden.
  • Bestehende Gebäude müssen sozial-ökologisch modernisiert werden, ohne Mieter*innen zu belasten (warmmietenneutral).
  • Es braucht eine ökologisch und sozial gerechte langfristige Strategie zur ökologischen Modernisierung von Gebäuden, mit der das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands deutlich vor 2045 erreicht wird. Dazu gehören ehrgeizigere ordnungsrechtliche Vorgaben für Gebäudeeigentümer*innen, kombiniert mit umfangreichen, zielgerichteten und verstetigten Förderprogrammen und den beschriebenen mietrechtlichen Neuregelungen. Priorität erhalten Gebäude der schlechtesten Energieeffizienzklasse.

Die Forderungen im Detail finden sich im Papier.