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Forderungspapier: Klimaschutz in der Freien Wohlfahrtspflege fördern

Was benötigen soziale Einrichtungen und Dienste, damit sie Maßnahmen des Klimaschutzes umsetzen können? Wie müssen die Rahmenbedingungen gesetzt werden? Unter anderem auf Grundlage einer Umfrage unter Paritätischen Mitgliedsorganisationen haben wir Forderungen an die Politik formuliert und diese als Positionspapier gemeinsam mit allen Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege veröffentlicht.

Die Freie Wohlfahrtspflege nimmt ihre Verantwortung bei der Gestaltung gesellschaftlicher Transformationsprozesse und der Entwicklung von Zukunftsperspektiven engagiert wahr. Bei der Bewältigung der Klimakrise spielt sie in mindestens dreierlei Hinsicht eine wichtige Rolle:

  • Mit ihren über 100.000 Einrichtungen und Diensten kann sie einen wichtigen Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und damit zum Erreichen der deutschen Klimaziele leisten.
  • Eine perspektivisch treibhausgasneutrale Freie Wohlfahrtspflege ermöglicht es ihren Klient/innen, selbst klimafreundlich zu leben und Teil der sozial-ökologischen Transformation zu sein.
  • Die Freie Wohlfahrtspflege stellt eine wichtige Schnittstelle in die Gesellschaft dar und kann auf diesem Wege neue Zielgruppen erreichen und sie für den Klimaschutz gewinnen.

 

Viele Organisationen haben bereits begonnen, Maßnahmen umzusetzen und würden gerne mehr tun, während andere gerade starten. Sehr häufig scheitert die Umsetzung von Klimaschutz jedoch an den Rahmenbedingungen. Hieraus leiten sich folgende Forderungen an die Politik und insbesondere an die Bundesregierung ab:

 

1. Klimaschutz planbar und dauerhaft refinanzieren 

Für soziale Einrichtungen und Dienste ist die Finanzierung die größte Herausforderung in der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen. Derzeit mangelt es in nahezu allen Arbeitsfeldern der Wohlfahrtspflege an einer verlässlichen, planbaren und dauerhaften Refinanzierung solcher Maßnahmen. Zumeist sind Mittel aus der Regelfinanzierung nicht in ausreichender Höhe vorhanden oder in ihrer Verwendung eingeschränkt. Darüber hinaus ermöglicht die übliche Befristung von Förderprogrammen keine kontinuierliche Finanzierung, was längerfristige Entwicklungsprozesse hemmt.

In der Pflege zeigen sich die Schwierigkeiten beispielhaft: Erstens sind die verfügbaren Investitionsmittel zu niedrig, um ausreichend stark in den Klimaschutz investieren zu können. Zweitens sind selbst mit den vorhandenen Mitteln die Investitionen häufig nicht wirtschaftlich, weil Einsparungen, beispielsweise durch energetische Sanierungen, in den Pflegesatzverhandlungen an anderer Stelle wieder gestrichen werden und den Trägern somit nicht für die Refinanzierung ihrer Investitionen zur Verfügung stehen.

Wenn es darum geht, Ausgaben für den Klimaschutz in der Freien Wohlfahrtspflege dauerhaft zu refinanzieren, erlaubt die Vielfalt der Kostenträger und Finanzierungsmodelle keine One size fits all-Lösung. Es gilt, zuwendungs-, ausschreibungs- wie entgeltfinanzierte Bereiche zu beachten, Bundes-, Landes- und kommunale Zuständigkeiten sowie die Rolle von Sozialversicherungs- bzw. Leistungsträgern in den unterschiedlichen Sozialgesetzbüchern.

  • Wir fordern daher von der Bundesregierung, dass sie ein Verfahren auf den Weg bringt, um die Refinanzierung von Ausgaben für den Klimaschutz in der Freien Wohlfahrtspflege sicherzustellen. Dieses Verfahren muss die Vielfalt der Finanzierungsformen und beteiligten Akteure berücksichtigen und eine verbindliche Regelung der Refinanzierung in allen Bereichen der Freien Wohlfahrtspflege zum Ergebnis haben. Ziel muss es sein, dass Ausgaben für den Klimaschutz Teil der jeweiligen Regelfinanzierung bzw. Finanzierungsart werden.

     

2. Kurzfristig wirksame Klimaschutzmaßnahmen ermöglichen

Aufgrund des hohen Handlungsdrucks (siehe u.a. Verschärfung des Klimaschutzgesetzes) müssen parallel zu dem oben beschriebenen Ansatz kurzfristige Maßnahmen eingeleitet werden, mit deren Hilfe Einrichtungen und Dienste den Klimaschutz unmittelbar angehen und umsetzen können. Hierbei können neu aufgelegte bzw. ausgeweitete Förderprogramme eine wichtige Rolle spielen. Diese müssen jedoch unbürokratisch und schnell abrufbar sein. Zudem ist es zwingend notwendig, etwaige Eigenanteile auf ein absolutes Mindestmaß zu reduzieren und zu vermeiden, dass die Projekte unter die Beihilferegelungen fallen und ihre Nutzung dadurch eingeschränkt wird. 

a) Klima-Manager/innen für gemeinnützige soziale Einrichtungen und Dienste 

Die fortschreitende Klimakrise sowie der Charakter von Klimaschutz als fachübergreifendes Querschnittsthema machen es notwendig, dass Einrichtungen und Dienste die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen systematisch planen, koordinieren sowie auch evaluieren können. Dies erfordert den Einsatz entsprechender Personalressourcen, welche mit den vorhandenen und ohnehin überlasteten Stellen keinesfalls abgedeckt werden können. 

  • Wir schlagen daher vor, den gemeinnützigen Trägern von sozialen Einrichtungen und Diensten kurzfristig im Rahmen eines Bundesförderprogramms, wie z.B. der Nationalen Klimaschutzinitiative, auf regionaler Ebene die Einstellung von Klima-Manager/innen zu ermöglichen. Diesen Stellen käme die Aufgabe zu, die Entwicklung des Klimaschutzes in den Organisationen und ihren Einrichtungen zu koordinieren und fachlich zu begleiten. 

 

b) Befähigung der Einrichtungen und Dienste durch individuelle Einstiegsberatung

Einrichtungen und Diensten des gemeinnützigen sozialen Sektors mangelt es nach eigener Aussage oft an dem notwendigen Know-How, um Klimaschutzmaßnahmen wirkungsorientiert entwickeln und umsetzen zu können. Hier muss zeitnah eine entsprechende Befähigung erreicht werden, welche den heterogenen Anforderungen der Standorte gerecht werden muss.

  • Wir schlagen daher vor, im Rahmen einer Bundesförderung den einzelnen gemeinnützigen Einrichtungen und Diensten eine kostenlose, individuelle Einstiegsberatung zugänglich zu machen, mit deren Hilfe die Einrichtungen Klimaschutzkonzepte entwickeln und bei der Umsetzung wirkungsvoller Klimaschutzmaßnahmen begleitet werden. Die Kompetenzvermittlung sollte dabei auch den Aspekt der Bewusstseinsbildung in der Belegschaft der Einrichtungen umfassen. 

 

c) Investitionsoffensive Gebäude

Ein besonders großer Hebel zur Umsetzung der Klimaschutzziele Deutschlands liegt im Bereich der Immobilien. Die Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege besitzen bzw. nutzen eine große Zahl teils sehr energieintensiver Gebäude. 

Auf diesem Gebiet kommt es jedoch schon seit längerem zu einem regelrechten “Sanierungsstau”, da finanzielle Engpässe, rechtliche Hürden und abstimmungsintensive Prozesse - nicht zuletzt durch die Sozialplanungshoheit der Länder und Kommunen - entsprechende Aktivitäten verzögern. 

Bestehende Förderungen wie etwa die neu aufgestellte “Bundesförderung für effiziente Gebäude” sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, gerade wenn die Unterstützung beihilfefrei gestellt ist. Allerdings bedarf es für den sozialen Bereich weiterer Erhöhungen der Förderquoten.

  • Wir schlagen für die Freie Wohlfahrtspflege eine “Investitionsoffensive Gebäude” vor, die in großem Umfang zielgerichtete Förderangebote ausbaut und entwickelt. Hierbei sind die spezifischen Voraussetzungen gemeinnütziger Einrichtungen und Dienste zu berücksichtigen, um das CO2-Einsparpotenzial auf diesem Gebiet kurz- bis mittelfristig zu heben. Ein Element der Investitionsoffensive Gebäude sollte ein konzertierter Vorstoß zur Stärkung der Eigenstromnutzung durch Photovoltaik sein.