Für ein menschenwürdiges Existenzminimum - Aktuelle Anforderungen an die Ermittlung der Regelbedarfe
Im Laufe des Jahres 2020 steht eine Neu-Ermittlung der Regelbedarfe in der Grundsicherung an. Zahlreiche Verbände, die seit Jahren als Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum für eine Anhebung der Leistungen eintreten, haben in einem Schreiben Anforderungen für die anstehende Ermittlung der Regelbedarfe ausgearbeitet und zur Berücksichtigung an das zuständige Ministerium und die einschlägigen Abgeordneten im Deutschen Bundestag geschickt.
Die Leistungen der Grundsicherung sollen für Menschen ohne (ausreichende) eigene Einkommen das menschenwürdige Existenzminium sichern. Auf diese Mindestabsicherung hat jeder Mensch in Deutschland ein verfassungsrechtlich verbürgtes Recht. Der Gesetzgeber wird in dem anstehenden Gesetzgebungsverfahren die Frage beantworten müssen, was ein Mensch zum Leben braucht. Ein breites Bündnis aus Sozialverbänden und Gewerkschaften setzt sich dafür ein, dass die Gelegenheit der Neu-Ermittlung genutzt wird, um bestehende soziale Ungleichheit abzubauen und den Zusammenhalt im Land zu stärken. Dazu ist eine sachgerechte Ermittlung des Regelbedarfs unumgänglich, die im Ergebnis zu deutlich höheren Leistungen der Grundsicherung führen muss.
Der Paritätische hält ebenso wie die anderen beteiligten Organisationen die bisherige Ermittlung der Regelbedarfe für unzureichend. Die Verbände fordern daher Reformen bei der Ermittlung der Regelbedarfe. So muss insbesondere sichergestellt werden, dass die existenziellen Bedarfe auch tatsächlich gedeckt werden. Einmalige besondere Bedarfe - wie etwa der Ersatz eines defekten Kühlschranks oder einer Waschmaschine - müssen als Zuschuss gedeckt werden. Die Kosten für den Stromverbrauch sind jenseits der Regelbedarfe separat zu bestimmen und zu finanzieren. Schließlich fordern die Verbände die Einsetzung einer unabhängigen Sachverständigen, die konkrete Vorschläge für die Ermittlung der Regelbedarfe erarbeiten soll.
Über sieben Millionen Kinder, Jugendliche und Erwachsene waren 2018 von den Leistungen der Grundsicherung (insbesondere Hartz IV, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe sowie Asylbewerberleistungsgesetz) existenziell abhängig.
20-3-10 Schreiben Regelsatz.pdf