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G-BA: Änderung der Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung

Fachinfo
Erstellt von Claudia Scheytt

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Änderung der Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung beschlossen. Die Anpassung war auf Grund einer Änderung in § 299 SGB V notwendig geworden.

Mit diesem Beschluss wird den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) in ihrer Funktion als Datenannahmestelle die Einsichtnahme in Daten der Qualitätssicherung ermöglicht, soweit dies für die Überprüfung der übermittelten Daten auf Plausibilität, Vollständigkeit und Vollzähligkeit erforderlich ist. Darüber hinaus wird das Verbot der Einsichtnahme in Rückmeldeberichte gemäß Teil 1 § 8 der Richtlinie auf sämtliche Datenannahmestellen ausgeweitet.

Der Beschluss und die tragenden Gründe können auf der Homepage des G-BA unter folgendem Link eingesehen werden.
https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/3113/