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G-BA: Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie: Krankschreibung künftig per Videosprechstunde möglich

In einer Pressemeldung informiert der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) darüber, dass Vertragsärztinnen und -ärzte zukünftig die Arbeitsunfähigkeit von Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen auch per Videosprechstunde feststellen können. Eine entsprechende Anpassung seiner Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie, die nicht im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie steht, beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin.

Als Voraussetzung für die Krankschreibung per Videosprechstunde gilt insbesondere, dass die oder der Versicherte der behandelnden Arztpraxis bekannt ist und die Erkrankung eine Untersuchung per Videosprechstunde zulässt. Dabei ist die erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit auf einen Zeitraum von sieben Kalendertagen begrenzt. Eine Folgekrankschreibung über Videosprechstunde ist nur zulässig, wenn die vorherige Krankschreibung aufgrund unmittelbarer persönlicher Untersuchung ausgestellt wurde. Ein Anspruch der Versicherten auf Krankschreibung per Videosprechstunde besteht jedoch nicht.

Die vollständige Pressemeldung und weitere Informationen finden Sie unter dem nachfolgendem Link:
https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/879/