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G-BA Corona-Sonderregel zur Verlängerung der telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit in Kraft getreten

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Corona-Sonderregel für die Ausstellung von Krankschreibungen über den 31. März hinaus um weitere drei Monate verlängert. Der Beschluss wurde jetzt im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 1. April in Kraft.

Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können wie bisher telefonisch für bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden. Gilt bis 30. Juni 2021.

Den Beschluss des G-BA und die Veröffentlichung im Bundesanzeiger finden Sie unter dem folgenden Link:

https://www.g-ba.de/beschluesse/4761/

Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger liegt der Fachinformation auch als PDF bei.

BAnz AT 31.03.2021 B9.pdf