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G-BA Corona-Sonderregel zur Verlängerung der telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit in Kraft getreten

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Corona-Sonderregel für die Ausstellung von Krankschreibungen um weitere drei Monate verlängert. Sie gilt nun bis zum 30. September 2021. Der Beschluss wurde jetzt im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 1. Juli in Kraft.

Mit der Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Für weitere 7 Kalendertage können niedergelassene Ärztinnen und Ärzte eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit telefonisch ausstellen. Wichtig bleibt: Ärztinnen und Ärzte müssen sich durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom gesundheitlichen Zustand der Versicherten oder des Versicherten überzeugen und prüfen, ob gegebenenfalls doch eine körperliche Untersuchung notwendig ist.

Den Beschluss des G-BA und die Veröffentlichung im Bundesanzeiger finden Sie unter diesem Link.

Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger liegt der Fachinformation auch als PDF bei.