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G-BA Innovationsausschuss veröffentlicht Förderbekanntmachungen für neue Versorgungsformen

Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat im Bereich der neuen Versorgungsformen jeweils eine neue themenspezifische und eine themenoffene Förderbekanntmachung veröffentlicht: Interessierte haben die Möglichkeit, sich bis zum 17. Mai 2022 mit einer Ideenskizze zu bewerben.

Im Bereich der Neuen Versorgungsformen wird ein zweistufiges Verfahren angewendet. Der Innovationsausschuss wird voraussichtlich im 4. Quartal 2022 entscheiden, welche Interessenten aufgefordert werden, einen Vollantrag auszuarbeiten. Diese Ausarbeitung der Ideenskizze, die Konzeptentwicklungsphase, wird für bis zu sechs Monate mit einem Förderbetrag von bis zu 75.000 € gefördert werden.
 
Folgende spezifische Themen wurden im Bereich der Neuen Versorgungsformen ausgeschrieben:

  • interdisziplinäre Versorgungsangebote und geeignete Angebote im Bereich der Sekundär- und Tertiärprävention für Patientinnen und Patienten mit komplexem Versorgungsbedarf
  • neue Versorgungsformen zur Entlastung von Pflegefachkräften
  • Einbindung von digitalen Technologien im Versorgungsalltag
  • Digitalisierung in der Heilmittelerbringung
  • sozialraumbezogene Versorgungsmodelle unter Einbeziehung der kommunalen gesundheitsbezogenen Daseinsvorsorge
  • Stärkung der hausärztlichen Versorgung
  • Versorgungsmodelle für Kinder und Jugendliche

Unter diesem Link finden Sie die aktuelle Pressemitteilung des G-BA mit weiteren Informationen.