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G-BA Innovationsausschuss

Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat vier neue Förderbekanntmachungen veröffentlicht. Fristen: Versorgungsforschung 31.3.2020, neue Versorgungsformen 28. April 2020 jeweils bis 12 Uhr.

Am 12. Dezember 2019 hat der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die Veröffentlichung vier neuer Förderbekanntmachungen beschlossen. Entsprechend der Pressemeldung wurden für den Bereich der Versorgungsforschung neben einer themenoffenen Förderbekanntmachung auch eine themenspezifische Förderbekanntmachung veröffentlicht. Diese umfasst folgende Schwerpunkte:

- Weiterentwicklung der Versorgung in wesentlichen nicht-ärztlichen Versorgungssettings

- Möglichkeiten der Qualitätssicherung digitaler Versorgungsangebote

- Veränderungen der Versorgungspraxis infolge digitaler Angebote

- Perspektiven und Potenziale des Einsatzes Künstlicher Intelligenz (KI) in der Versorgung

- Versorgungsforschung zu Leitlinien

Für den Bereich der neuen Versorgungsformen gibt es neben einer themenoffenen Förderbekanntmachung ebenfalls eine themenspezifische mit folgenden Förderschwerpunkten:

- Altersmedizin – Neue Wege und Strukturen für die Versorgung der Zukunft

- Innovative Ansätze der Kooperation zwischen den Versorgungsebenen für strukturschwache Regionen

- Digitale Transformation – Lösungen zur Weiterentwicklung der Versorgung

- Innovative Präventionsansätze für Menschen mit Behinderung

Die Einreichungsfrist für Anträge zur Versorgungsforschung endet am 31. März 2020 um 12 Uhr. Anträge zu neuen Versorgungsformen können bis zum 28. April 2020 um 12 Uhr eingereicht werden. Weitere Informationen können der Pressemeldung entnommen werden: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/830/