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G-BA, Mutterschafts-Richtlinie

Fachinfo
Erstellt von Claudia Scheytt

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) Beschluss: Mutterschafts-Richtlinie: Pränataldiagnostik zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21

Die Mutterschafts-Richtlinie regelt die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung (Mutterschafts- Richtlinien [Mu-RL]) einschließlich der Indikationen für die einzelnen Maßnahmen sowie Art, Umfang und Durchführung der Maßnahmen. Neu aufgenommen wurde die nicht-invasive Pränataldiagnostik zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 mittels eines molekulargenetischen Tests (NIPT) für die Anwendung bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken. Die Inanspruchnahme zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung ist allerdings erst möglich, wenn die verpflichtend vorgesehene Versicherteninformation entwickelt und vom G-BA beschlossen wurde. Der Beschluss wird dazu voraussichtlich erst Ende 2020 gefasst, siehe Pressemeldung vom 19.9.2019: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/810/.

Der Beschluss kann unter folgendem Link eingesehen werden. https://www.g-ba.de/beschluesse/3955/