Gemeinsames Papier veröffentlicht: Keine Leistungskürzungen in der Eingliederungshilfe
Mit dem Ziel, Bürokratie abzubauen und Kosten zu sparen, sind mit dem Beschluss des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 25. Juni 2026 einschließlich der Anlage „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ sowie mit den Empfehlungen aus dem Dialogprozess Eingliederungshilfe rechtliche Änderungen geplant, die zentrale Voraussetzungen für eine selbstbestimmte und personenzentrierte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen berühren. Es droht die Einschränkung von Teilhaberechten.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege spricht sich gemeinsam mit dem Deutschen Behindertenrat, den Fachverbänden für Menschen mit Behinderung und der Liga Selbstvertretung dafür aus, Teilhabeleistungen personenzentriert und bedarfsdeckend zu erhalten. Maßstab jeder Reform, die Menschen mit Behinderungen tangiert, muss die UN-Behindertenrechtskonvention sein.
Das Bündnis appelliert angesichts der aktuellen Debatte an den Gesetzgeber im Bund und in den Ländern:
- Teilhabe nicht durch Leistungskürzungen einzuschränken
- Den Nachrang der Eingliederungshilfe nicht zulasten von Menschen mit Behinderungen zu stärken
- Das Gleichgewicht im sozialrechtlichen Dreieck zu erhalten
- Verfahren zu vereinfachen, einheitlich(er) zu gestalten und echten Bürokratieabbau herbeizuführen
Das gemeinsame Forderungspapier ist dieser Fachinformation beigefügt.