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Gemeinsames Rundschreiben des GKV-SV vom 20.06.2016 zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des Gesetzes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz (KHSG)

Fachinfo
Erstellt von Katharina Owczarek

Das gemeinsame Rundschreiben des GKV-SV vom 20.06.2016 enthält Empfehlungen zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des Gesetzes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) vom 10.12.2015 zur Haushaltshilfe, häusliche Krankenpflege und Kurzzeitpflege.

Durch das Krankenhausstrukturgesetz wurde zum 01.01.2016 der Anspruch auf Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt in § 39c SGB V geschaffen sowie die Ansprüche auf häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V) und Haushaltshilfe (§ 38 SGB V) auf besondere Versorgungssituationen nach Operationen und Krankenhausbehandlungen erweitert. Durch die Neuregelung sollen Versorgungslücken für Menschen geschlossen werden, die wegen schwerer Erkrankung oder dessen akuter Verschlimmerung, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung nicht in der Lage sind, sich adäquat mit grundpflegerisch und hauswirtschaftlich zu versorgen. Zur Konkretisierung der gesetzlichen Voraussetzungen der Leistungsansprüche gibt der GKV-SV grundlegende Auslegungshinweise.

2016_06_20_GR_zu_den_leistungsrechtlichen_Krankenhausstrukturgesetz.pdf2016_06_20_GR_zu_den_leistungsrechtlichen_Krankenhausstrukturgesetz.pdf