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Geplante Veränderungen bei Mini- und Midijobs - Paritätischer bewertet Ausweitung kritisch

Der Paritätische Gesamtverband hat Stellung genommen zum vorgelegten Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für ein "Zweites Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung". Damit wird ein Auftrag des Koalitionsvertrags zur Weiterentwicklung der Mini- und Midijobs umgesetzt.

Wesentliche Regelungen des Gesetzesvorhabens sind:

Künftig orientiert sich die Minijob-Grenze an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Sie wird mit der Anhebung des Mindestlohns auf 520 Euro erhöht. Die geplante Anhebung der Minijobgrenze zum 1. Oktober 2022 dient der Absicherung der Minijobs vor dem Hintergrund der zeitgleich geplanten Mindestlohnerhöhung.

Es wird die Möglichkeit eines zulässigen „gelegentlichen und unvorhergesehenen Überschreitens“ der Entgeltgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung  geregelt.

Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Bereich der Midijobs -dem sog. Übergangsbereich - wird von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben.
Beschäftigte im unteren Übergangsbereich werden finanzell entlastet, um Anreize für geringfügig Beschäftigte zu erhöhen, ihre Arbeitszeit über einen Minijob hinaus auszuweiten. Der Arbeitgeberbeitrag oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze wird zunächst auf die für einen Minijob zu leistenden Pauschalbeiträge in Höhe von 28 Prozent angeglichen und gleitend auf den regulären Sozialversicherungsbeitrag abgeschmolzen.

Verschärfte Anforderungen bei den Arbeitszeitaufzeichnungen in Minijobs  sollen helfen, das Arbeitsrecht durchzusetzen und Missbrauch entgegenzutreten.
 

Der Paritätische Gesamtverband hat bereits an anderer Stelle die vorgesehene Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns als dringend notwendigen und längst überfälligen Schritt begrüßt. Aus Sicht des Paritätischen wäre aber nicht eine Absicherung von Minijobs zu Mindestlohnbedingungen nötig, sondern eine weitergehende Umwandlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Mit der Anhebung der Midijob-Grenze in Höhe von aktuell 1300 Euro auf 1.600 Euro und Veränderungen bei den Sozialversicherungsbeträgen in diesem Segment sollen Arbeitnehmer*innen mit niedrigem Arbeitseinkommen finanziell stärker unterstützt und zugleich mehr Anreize für Minijob-Beschäftige geschaffen werden, ihre Arbeitszeiten auszuweiten. Während der vorgesehene Abbau von finanziellen Hürden an der Schnittstelle von Mini- zum Midijob und die finanziellen Entlastungen für Arbeitnehmer*innen mit niedrigen Einkommen positiv zu bewerten sind, wird die beabsichtigte Ausweitung von Midijobs kritisch bewertet. Denn insgesamt werden damit im Grundsatz atypische und vielfach auch finanziell prekäre Beschäftigungen gestützt, die vor allem bei den mehrheitlich betroffenen Frauen Lücken in der Erwerbsbiographie und Altersarmut hinterlassen.