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Gesamtvertrag VG Musikedition

Die VG Musikedition hat eine Gebührenerhöhung für die jährlichen Pauschalbeträge für Vervielfältigungen ab dem 01.07.2023 vorgenommen.

Mit Rundschreiben vom September 2019 hatten wir Sie über den Abschluss eines Gesamtvertrages mit der VG Musikedition informiert. Über die letzte Gebührenerhöhung hatten wir Sie im Juni 2022 in Kenntnis gesetzt.

Nun hat die VG Musikedition mitgeteilt, dass die Gebühren für die jährlichen Pauschalbeträge für Vervielfältigungen in Seniorenheimen und Pflegeeinrichtungen ab dem 01.07.2023 erneut angepasst wurden. Es folgt eine Erhöhung von 76,00 € auf 81,00 € bis 49 Bewohner usw. Die neuen Pauschalbeträge entnehmen Sie bitte der beigefügten Übersicht in dem Mustervertrag.  Dieser ist auch auf der Homepage der VG Musikedition zu finden ist.

Der Gesamtvertragsrabatt von 20 % sowie zusätzlich der Sozialrabatt von 10 % bleiben erhalten.
Um diesen Rabatt weiterhin nutzen zu können, ist wie bisher der Abschluss eines Lizenzvertrages gemäß dem beigefügten Muster nötig. Für Einrichtungen mit einem bestehenden Lizenzvertrag ist kein neuer Vertragsabschluss notwendig - die Tarife werden automatisch angepasst.

Weiterhin fügen wir die Broschüre der VG Musikedition „Legal kopieren? - Wir wissen wie!“ zu Ihrer Information bei.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben der BAGFW.