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Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren in Kraft getreten

Am 1. Januar 2023 ist das sog. „Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren“ in Kraft getreten. Positiv ist, dass mit diesem Gesetz eine gesetzliche Grundlage für die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung geschaffen und die Widerrufsprüfung des Schutzstatus für die Fälle abgeschafft wird, in denen es keinen konkreten Anlass für eine Überprüfung der Anerkennung gibt. Es beinhaltet aber auch viele kritische Aspekte, so wird das „Sonderprozessrecht“ im Asylverfahren zukünftig noch weiter vom regulären Verwaltungsgerichtsverfahren abweichen, als dies bisher schon der Fall war.

Wesentliche Inhalte des Gesetzes:

  • Einführung einer behördenunabhängigen, ergebnisoffenen, unentgeltlichen, individuellen und freiwilligen Asylverfahrensberatung gemäß § 12a AsylG, die zukünftig nicht mehr durch das BAMF durchgeführt werden kann. Gruppeninformationen durch das BAMF sind im Rahmen des § 24 AsylG weiterhin möglich.
  • Die Vorschriften zum Erlöschen und zu Widerrufs- und Rücknahmeverfahren wurden umfassend umgestaltet, eine Widerrufsprüfung ist zukünftig nur noch möglich, wenn es hierfür einen Anlass gibt (z.B. eine Änderung der Lage im Herkunftsland).
  • Die Sprachmittlung kann zukünftig im Asylverfahren mittels Video-Übertragung erfolgen (§ 17 Abs. 3 AsylG).
  • Das Bundesverwaltungsgericht soll zukünftig im Revisionsverfahren unter bestimmten Voraussetzungen als Tatsacheninstanz über die Lage im Herkunfts- oder Zielstaat urteilen können, § 78 Abs. 8 AsylG.
  • Abschiebungsverbote dürfen bei Unzulässigkeitsverfahren nicht mehr überprüft werden, wenn sie in der Vergangenheit bereits überprüft wurden, § 31 Abs. 3 S.2 AsylG. In der Folge drohen Personen selbst dann abgeschoben zu werden, wenn im Zielstaat eine Verletzung von Art. 3 EMRK droht – denn oft ändert sich die Situation im Zielstaat zwischen dem Erst- und dem Folgeverfahren, so war es z.B. zuletzt in Afghanistan.

Eine Übersicht (Synopse) der zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen finden Sie hier:

https://www.buzer.de/gesetz/6406/v293469-2023-01-01.htm