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Gesetzentwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes kann in Kraft treten

In seiner Sitzung am 12.5.2023 stimmte der Bundesrat dem Gesetzentwurf zu. Mit Abschluss des parlamentarischen Verfahrens kann das Gesetz nun vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Der Gesetzentwurf sieht im Kern folgende Regelungen vor:

  • Erhöhung der Ausgleichsabgabe (Einführung einer vierten Stufe und leichte Erhöhung der bereits existenten Stufen)
  • Konzentration der Mittel aus der Ausgleichsabgabe auf die Förderung der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Einführung einer Genehmigungsfiktion für Anspruchsleistungen des Integrationsamts nach sechs Wochen
  • Aufhebung der Deckelung für den Lohnkostenzuschuss beim Budget für Arbeit
  • Neuausrichtung des Sachverständigenbeirats Versorgungsmedizin

Die BAG FW hatte sich mit einer Stellungnahme zum Referententwurf in das Verfahren eingebracht. Der Paritätische Gesamtverband hat zusätzlich eine Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung des Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages abgegeben.

Vor der Abstimmung am letzten Freitag hatte Bundesministers Hubertus Heil im Bundesrat gesprochen.

Verbunden mit seiner Zustimmung brachte der Bundesrat u.a. zum Ausdruck, dass er eine Reform der in §43a SGB XI geregelten Pauschalleistung für Menschen mit Behinderungen für erforderlich hält.