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Gesundheitliche Versorgung für Menschen ohne Krankenversicherung

Die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung aller in Deutschland lebenden Menschen ist gerade in diesen Zeiten ein zentrales Anliegen.

Von daher ist es sehr zu begrüßen dann nun in Berlin Menschen ohne geregelten Zugang zur gesundheitlichen Versorgung seit dem 15. April 2020 bei allen niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzten ambulante medizinische Versorgung in Anspruch nehmen. Damit ist Berlin das einzige Bundesland, indem der Zugang zur hausärztlichen Versorgung so umfassend möglich ist.

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat dafür eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der Clearingstelle für nicht krankenversicherte Menschen verhandelt, die im März 2020 unterzeichnet wurde. Danach können Menschen ohne aktuellen Versicherungsschutz über die Clearingstelle für nicht krankenversicherte Menschen einen Kostenübernahmeschein erhalten, der sie berechtigt, bei allen niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzten in Berlin eine medizinische Behandlung zu erhalten. Der Kostenübernahmeschein gilt für ein Quartal, die Abrechnung der Ärzte erfolgt pauschalisiert direkt mit der Kassenärztlichen Vereinigung. Die Mittel dafür stellt der Berliner Senat zur Verfügung. Zu wünschen ist, dass andere Bundesländer diesem Beispiel folgen werden