Zum Hauptinhalt springen

Gewalthilfegesetz: Bundesrat stimmt darüber am Valentinstag ab

Das Gewalthilfegesetz steht am 14. Februar 2025 auf der Tagesordnung des Bundesrats. Wenn das Gesetz die notwendige Zustimmung der Länder erhält, ist erstmals bundesgesetzlich sichergestellt, dass gewaltbetroffene Frauen (ab dem Jahr 2032) einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben. Die Umsetzung soll durch die Länder erfolgen, wobei der Bund sich mit 2,6 Milliarden Euro an der Regelfinanzierung und am bedarfsgerechten Ausbau des Hilfesystems beteiligen würde.

Der Paritätische Gesamtverband hat sich seit Jahren für eine bundesgesetzliche Regelung stark gemacht. Die Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen variiert derzeit noch von Bundesland zu Bundesland und ist häufig prekär sowie nicht bedarfsgerecht ausgestaltet. Aktuell fehlen in Deutschland über 14.000 Plätze allein in Frauenhäusern gemessen am Ausmaß der Gewalt gegen Frauen. Viele von Gewalt betroffene und gefährdete Menschen finden keine selbstbestimmt gewählten oder erreichbaren Schutzmöglichkeiten und Beratungsangebote. Mit dem Gewalthilfegesetz wäre bundesweit sichergestellt, dass der Gewaltschutz für Frauen und Kinder nicht mehr länger eine freiwillige Leistung der Länder und Kommunen ist. In den Paritätischen Strukturen befinden sich 141 Frauenhäuser und 196 Frauenberatungsstellen (Stand: Februar 2025).

Umsetzung der Istanbul-Konvention dringend erforderlich

Der Paritätische fordert bereits seit Jahren die vollständige und zeitnahe Umsetzung der Gewaltschutzkonvention des Europarats (sog. Istanbul-Konvention) für alle von häuslicher und/oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffenen Menschen, insbesondere Frauen und Kinder. Dabei hat sich der Verband für eine bundeseinheitliche, bedarfsgerechte und einzelfallunabhängige Finanzierung des Gewaltschutzsystems in Form eines Bundesgesetzes, verbunden mit einem Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei geschlechtsbezogener und/oder häuslicher Gewalt, ausgesprochen.

Es darf angesichts der aktuell belegt steigenden Zahlen der zumeist weiblichen Opfer von Gewalt aus Sicht des Verbandes keine Zeit mehr verloren werden, Beratung und Schutz im Sinne der Istanbul-Konvention endlich mit einem Bundesgesetz zu verankern. Das Lagebild "Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ hat es erneut mit Zahlen belegt: Mit 70,5 Prozent ist die weit überwiegende Zahl der Opfer häuslicher Gewalt weiblich (Frauen und Mädchen). 2023 wurden 52.330 Frauen und Mädchen Opfer von Sexualstraftaten (2022: 49.284 Opfer, +6,2 Prozent), hiervon war über die Hälfte unter 18 Jahre alt. 2023 gab es beinahe jeden Tag einen Femizid in Deutschland. 

In der Anlage finden Sie die Paritätische Stellungnahme zum Gewalthilfegesetz (Stand: November 2024) und die verbandliche Positionierung aus dem Jahr 2023 zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.