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Gewalthilfegesetz vom Bundestag beschlossen

Der Bundestag hat am 31. Januar 2025 den Entwurf für ein Gewalthilfegesetz in 2./3. Lesung beschlossen. Das Gewalthilfegesetz stellt erstmals bundesgesetzlich sicher, dass gewaltbetroffene Frauen einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben. Am 14. Februar 2025 muss allerdings noch der Bundesrat zustimmen, damit das Gesetz in Kraft treten kann.

Der Entwurf wurde von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Bundestag eingebracht. Mit ihm sollen Frauenhäuser und Beratungsstellen sicher finanziert werden. Damit würde das Gesetz den Rahmen für ein verlässliches Hilfesystem schaffen.

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Fachinformation lag dem Paritätischen Gesamtverband die verabschiedete Version noch nicht vor. Daher ist dieser Information der Entwurf mit Stand Dezember 2024 beigefügt und muss im Zusammenhang mit den Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gelesen werden. Dort finden Sie die Änderungen, die zuletzt eingebracht und verabschiedet wurden.

Der Paritätische hat sich seit Jahren für eine bundesgesetzliche Regelung stark gemacht und auch zum Entwurf des Gewalthilfegesetzes (Stand: November 2024) positioniert. Der Paritätische hat im Laufe der Jahre immer wieder betont, wie wichtig ein umfassender Schutz vor Gewalt für alle Frauen, insbesondere auch für geflüchtete Frauen und trans* Frauen, ist.  Gewaltschutz ist für den Verband ein Menschenrecht. Aus Verbandssicht müsste deshalb darüber hinaus allen von geschlechtsspezifischer und/oder häuslicher Gewalt besonders betroffenen Menschen ein möglichst ähnlicher Standard an Prävention und Schutz vor Gewalt zur Verfügung stehen.