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Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertehilfe: Expert*innenkommission legt Abschlussbericht vor

Die Expert*innenkommission "Herausforderndes Verhalten und Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe" wurde eingerichtet, nachdem die Ermittlungen zu freiheitsentziehenden und freiheitsbeschränkenden Maßnahmen in den Einrichtungen der Diakonischen Stiftung Wittekindshof bekannt wurden. Der Kommission wurde die Aufgabe übertragen, grundsätzliche systmische Risiken zu identifizieren, die Gewaltanwendung begünstigen. Sie sollte Vorschläge entwickeln, wie der Schutz vor Gewalt verbessert und Unterstützungsstrukturen der Eingliederungshilfe weiterentwickelt werden können.

 

Die Empfehlungen der Kommission haben grundsätzlichen Charakter, zu den konkreten Vorkommnisse in Bad Oeynhausen wurde nicht eigenständig ermittelt. Sie hat unter anderem auf Grundlage anonymisierter Fallbeschreibungen und Gesprächen mit von freiheitsbeschränkenden Maßnehmen betroffenen Menschen und ihren Angehörigen Vorschläge erarbeitet, wie insbesondere der Personenkreis kognitiv beeinträchtigter Erwachsener mit extrem herausforderndem Verhalten besser vor Gewalt geschützt und unterstützt werden kann.

Die Vorschläge der Kommission umfassen mehrere Bereiche: Zum einen hat sie sich aktiv in die Weiterentwicklung des Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG) eingebracht. Hier schlägt sie unter anderem die Einrichtung einer unabhängigen, landeszentralen Monitoring- und Beschwerdestelle zur Gewaltprävention, Beobachtung und Berichterstattung und der Entgegennahme von Beschwerden im Zusammenhang mit freiheitsentziehden Maßnahmen vor. Darüber hält sie es mit Blick auf ermittelte Problem- und Konfliktsituationen im Zusammenhang mit rechtlichen Betreuungen für notwendig, Maßnahmen zur Verbesserung der Kooperation und Qualifikation der Beteiligten zu ergreifen. Hier identifiziert sie organisatorischen und gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Sie schlägt die Einrichtung eines flächendeckenden Netzes von Konsulentendiensten zur Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, ihren Angehörigen und den Einrichtungen der Eingliederungshilfe vor. Große Wohngruppen zur Unterbringung von Menschen mit ausgeprägtem auto- und fremdaggressiven Verhalten hält die Kommission für nicht länger verantwortbar. Gut vernetzte regionale Betreuungsangebote sind zu entwickeln. Abschließend macht die Kommission Vorschläge für eine regionale Strukturplanung, deren Erprobung sie im Rahmen von Modellprojekten vorschlägt.

Eine Übersicht der Empfehlungen findet sich in Form einer tabellarischen Auflistung am Ende des Berichts. Hier sind auch die verantwortlichen Akteur*innen benannt. Auch wenn die Situation in NRW im Fokus des Berichts steht, lassen sich eine Reihe von Vorschlägen übertragen.