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Gewaltschutz: Update aus Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat

Das Thema Gewaltschutz ist alles andere als bereits in die Weihnachtspause gegangen: Am 20. Dezember steht das Gewalthilfegesetz auf der Tagesordnung des Bundesrats. Zudem hat die Bundesregierung eine ressortübergreifende Gewaltschutzstrategie beschlossen. Ebenfalls hat das Bundesjustizministerium um Stellungnahmen zum Referentenentwurf eines „Ersten Gesetzes zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes“ gebeten.

Gewalthilfegesetz
Das sogenannte Gewalthilfegesetz steht am 20. Dezember 2024 auf der Tagesordnung des Bundesrats (TOP 13). Besonders interessant für das weitere Verfahren dürften die Ausschussempfehlungen des Ausschusses für Familie und Jugend und für Finanzen sein. Hier geht es v.a. um Anmerkungen zu den Fristen und den Finanzierungsgrundlagen des Gewalthilfegesetzes sowie zum Themenfeld wohnungslose Frauen. 

Wann die 2./3. Lesung des Gewalthilfegesetzes im Bundestag stattfindet, ist derzeit noch unklar.

Gewaltschutzstrategie
Die Bundesregierung hat am 11. Dezember 2024 die Strategie zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Gewaltschutzstrategie) und die Einrichtung einer Koordinierungsstelle nach der Istanbul-Konvention beschlossen. Die Bundesregierung formuliert dabei Ziele zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Konkrete Maßnahmen, Ressourcen, Zeitpläne und Verantwortlichkeiten sollen aktuellen Herausforderungen begegnen und geschlechtsspezifische Gewalt angehen. Insgesamt sollen 120 Maßnahmen zur Bekämpfung und Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt beitragen. Die ausführliche Mitteilung des BMFSFJ finden Sie hier.

Referentenentwurf eines „Ersten Gesetzes zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes“
Das Bundesministerium der Justiz hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes vorgelegt, der insbesondere aktuelle Vorschläge zur Einführung einer sogenannten elektronischen Fußfessel zum Schutz gewaltbetroffener Frauen aufgreift. 

Laut dem Referentenentwurf sollen Verstöße gegen Schutzanordnungen per elektronischer Aufenthaltsüberwachung besser überwacht werden können. Mit einer weiteren Änderung soll die Verpflichtung zur Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs für Gewalttäter gesetzlich geregelt werden.

Frauenhauskoordinierung (FHK) hat dazu Stellung genommen. Schützende Maßnahmen für erheblich gefährdete Frauen hält FHK für sinnvoll, steht den vorgeschlagenen Maßnahmen wie Fußfesseln jedoch kritisch gegenüber. Die Anordnung einer „Fußfessel“ erfolgt nicht in Absprache mit der Betroffenen und ohne begleitende Schutzmaßnahmen. Das Angebot sogenannter Täterkurse ist zwar sinnvoll, kann aber mit den aktuellen Ressourcen nicht im nötigen Umfang bedient werden. Es fehlt zudem an einer Synchronisierung mit Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht.