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Gewaltschutz: Update aus der Bundesregierung und dem Bundestag

Das Bundeskabinett hat am 27. November 2024 den Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz) beschlossen. Zudem findet am 4. Dezember 2024 im Bundestag eine Anhörung zu einem Gesetzesentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Verbesserung des Opferschutzes statt, so der Titel.

Gesetzentwurf der Bundesregierung: Gewalthilfegesetz

Das BMFSFJ betont in seiner Pressemitteilung zum Kabinettsbeschluss des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung, dass das Gewalthilfegesetz erstmalig einen bundesgesetzlichen Rahmen für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt vorsieht. 

Der Paritätische Gesamtverband hat zu dem innerhalb der Bundesregierung diskutierten Entwurf in der Fassung vom 18. November 2024 Stellung bezogen. Die Stellungnahme ist dieser Fachinfo beigefügt. 

Wann der Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht werden soll, ist derzeit noch unklar. Es soll laut Ankündigung des BMFSFJ jedoch zeitnah erfolgen.  

Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Was derzeit allerdings bekannt ist: Am 4. Dezember findet eine öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zu einem Gesetzesentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und weiterer Gesetze – Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen“ statt. Hierbei geht es um den bereits im Sommer veröffentlichten Antrag der Unionsfraktion 20/12085, der insbesondere strafschärfende Maßnahmen in den Mittelpunkt stellt. Frauenhauskoordinierung und der Deutsche Juristinnenbund haben ausführlich Stellung bezogen.    

Darauf hingewiesen sei in diesem Zusammenhang aber auch, dass die Union im November einen weiteren Antrag 20/13734 einbrachte, in dem sie unter anderem einen dritten nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen zur verlässlichen Finanzierung von Frauenhäusern und einen Rechtsanspruch auf Schutz und fachliche Beratung fordert. Dieser (erweiterte) Antrag ist aber nicht Gegenstand der Anhörung im Rechtsausschuss.