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Handreichung Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)

Handreichung Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)

Mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 26.01.2016 wurde der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO), der die Auffassung der Finanzverwaltung zur Auslegung der gesetzlichen Regelungen der Abgabenordnung (AO) enthält, „mit sofortiger Wirkung“ geändert. Die vor dem Hintergrund des BFH-Urteils vom 27.11.2013 (sog. „Rettungsdienst-Entscheidung“, I R 17/12, BStBl. II 2016, S. 68) erfolgten Änderungen des AEAO haben erhebliche Auswirkungen u.a. für Träger, die Einrich-tungen der Wohlfahrtspflege im Sinne des § 66 AO unterhalten.

Stand Januar 2017
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