Haushaltsentwurf 2025 - Mittelausstattung für das Bürgergeld
Am 17. Juli hat das Bundeskabinett den Haushaltsentwurf 2025 beschlossen. Damit werden die konkreten politischen Schwerpunktsetzungen für das kommende Jahr deutlich. Anbei erfolgt eine kurze Übersicht und Bewertung zu den geplanten Haushaltsansätzen im Jahr 2025 mit Blick auf das Bürgergeld.
Aus dem Haushaltsentwurf lassen sich die Eckwerte für die Mittelausstattung des Bürgergelds ablesen. In der folgenden Tabelle sind die zentralen Ausgabenposten zusammengefasst (Werte in Mrd. Euro, Soll-Werte 2023 ergänzt):
| Soll 2025 | Soll 2024 | Soll 2023 | Ist 2023
| Differenz Soll 25 zu Soll 24 |
Summe | 44,96 | 50,51 |
|
| -5,55 |
Kosten der Unterkunft und Heizung (Bundesanteil) | 11 | 11,6 |
| 11,57 | -0,6 |
Verwaltungskosten | 5,25 | 5,05 | 5,2 | 6,318 | +0,2 |
Bürgergeld | 25 | 29,7 |
| 25,8 | -4,7 |
Eingliederungstitel | 3,7 | 4,15 | 4,4 | 3,81 | -0,45 |
Daneben sind für die Finanzausstattung in 2025 ergänzende Sachverhalte relevant:
* In 2024 konnten Jobcenter in Höhe von 1,35 Mrd. Euro auf Ausgabenreste (zu Lasten aller Einzelpläne) zurückgreifen. Diese Gelder waren formell dem Eingliederungstitel zugeordnet, dienten aber im Wesentlichen der Deckung von Verwaltungsausgaben. 2025 gibt es die Möglichkeit Ausgabenreste einzusetzen lediglich noch im Umfang von 350 Mio. Euro. Damit steht eine Milliarde Euro weniger zur Verfügung.
* Die Aufgaben der Arbeitsförderung berufliche Weiterbildung und Reha werden ab 2025 der Bundesagentur für Arbeit übertragen. Die Kosten werden ab Januar 2025 von der BA finanziert.
Zusammenfassend:
Gegenüber dem Haushaltsentwurf 2024 sieht der aktuelle Entwurf massive Kürzungen in Höhe von über 5 Mrd. Euro vor (5,5 Mrd Euro). Dies betrifft primär den Haushaltsansatz für das Bürgergeld (minus 4,7 Mrd. Euro). Darüber hinaus liegt der Haushaltsansatz für die Verwaltung über 1 Mrd. Euro unter den tatsächlichen Ausgaben in 2023. Im Ergebnis werden massive Umschichtungen aus dem Eingliederungstitel notwendig werden, um die Bedarfe für Personal und laufende Kosten zu decken. Die Arbeitsförderung wird deutlich zurückgefahren. Ergänzende Mittel (Ausgabereste) werden von 1,35 Mrd. Euro auf 350 Mio. Euro reduziert.
„Das mit dem Bürgergeld verbundene Versprechen, Beschäftigung durch Qualifizierung und Weiterbildung zu fördern und Sanktionen zu reduzieren, wird mit dem vorliegenden Entwurf auf den Kopf gestellt“, so Dr. Joachim Rock, designierter Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes in der aktuellen Pressemitteilung. Der sogenannte Eingliederungstitel für Qualifizierung und öffentlich geförderte Beschäftigung werde nochmal reduziert, ein großer Teil davon drohe in Verwaltungausgaben der Jobcenter zu fließen und stünde dann nicht mehr für notwendige Hilfen zur Verfügung. Damit drohe vielerorts der Wegfall gerade von Hilfen für Langzeitarbeitslose.
Im Einzelnen:
Bürgergeld:
Der Haushaltsansatz für das Bürgergeld wird 2025 gegenüber dem Vorjahr um 4,7 Mrd. Euro reduziert. Der Haushaltsansatz für 2024 mit 29,7 Mrd. Euro scheint plausibel, beinhaltet aber die aktuell erst vollzogene Erhöhung durch den Nachtragshaushalt.
Um Kürzungen in der gewünschten Form zu realisieren, ist zunächst bei den Regelbedarfen eine Nullrunde eingeplant. Eine Anpassung der Regelbedarfe an die Preis- und Lohnentwicklung wird es für 2025 nicht geben. Die Leistungsberechtigten werden real ärmer. Allerdings führt eine Nullrunde nicht zu Einsparungen bei den Ausgaben.
Daneben sind mit der Wachstumsinitiative zahlreiche Maßnahmen angekündigt, die den Leistungsbezug restriktiver gestalten sollen - dies reicht von einer Verkürzung der Karenzzeit beim Schonvermögen über strengere Zumutbarkeiten (Pendelzeiten) und höhere und ausgeweitete Sanktionen bis hin zur Nutzung von Arbeitsgelegenheiten als Instrument zur Überprüfung der Arbeitsbereitschaft von Leistungsberechtigten. Darüber ist an anderer Stelle bereits berichtet worden (Fachinfo vom 8. Juli). Eine fundierte Angabe, in welchem Umfang durch diese Maßnahmen Gelder eingespart werden sollen, gibt es von der Bundesregierung bislang nicht. Eine Reduktion des Haushaltsansatzes um fast 5 Mrd. Euro scheint wenig realistisch. Die Anzahl der Leistungsberechtigten und / oder deren Leistungsansprüche müsste etwa um ein Sechstel reduziert werden.
Arbeitsförderung:
Der Haushaltsansatz für die Arbeitsförderung ist im Laufe der letzten Jahre deutlich gekürzt worden. Wurden in 2020 und 2021 noch etwa 5 Mrd. Euro für die Arbeitsförderung in den Haushalt eingestellt, so waren es 2024 nur noch 4,15 Mrd. Euro. Bei dem Eingliederungstitel 2025 findet sich eine weitere deutliche Reduktion gegenüber dem Soll 2024 auf 3,7 Mrd Euro (minus 450 Mio). Für die ursprünglich geplante Ausrichtung des Bürgergeldes auf eine Stärkung von Qualifizierung und Weiterbildung (mehr fördern statt fordern) wurden in dem Gesetzentwurf Mehrausgaben für 2025 in Höhe von 524 Mio. Euro angekündigt. Davon ist in der aktuellen Haushaltsplanung nichts zu erkennen. Statt eines Aufwuchses ist ein Abbau der Arbeitsförderung vorgesehen.
Der Eingliederungstitel im SGB II sollte nach den Planungen in 2025 durch die Übertragung der beruflichen Weiterbildung (FbW) und der beruflichen Rehabilitation ins SGB III um 900 Mio entlastet werden. Ab 2025 werden die Kosten für diese Maßnahmen von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Bereits begonnene Maßnahmen der Förderung beruflicher Weiterbildung und Rehabilitations-Maßnahmen werden aber über den 31. Dezember 2024 hinaus über die Jobcenter fortgeführt und beendet. Die Finanzierung dieser Maßnahmen der Jobcenter erfolgt ab dem Jahr 2025 durch die Bundesagentur durch einen pauschalen Aufwendungsersatz. Ausgangspunkt für die Bestimmung der Höhe des Gesamtbetrags sind die Vorbindungen der Jobcenter für Maßnahmen der beruflichen Reha und Weiterbildung sein (§ 66a SGB II; § 459 SGB III). Die Größenordnung dieser Kostenerstattung ist noch nicht bekannt, kommt aber dem Eingliederungstitel zugute. Neue Maßnahmen werden dann von der Bundesagentur für Arbeit finanziert. In welchem Umfang der Eingliederungstitel durch die Verlagerung entlastet wird, bleibt abzuwarten.
Dazu eine Aktualisierung vom 20.8.2024: Die Bundesregierung hat dem Bundestag den Entwurf des Bundeshaushalts 2025 (Drucksache 20/12400, 16.8.2024) zugeleitet. Bezüglich des pauschalen Aufwendungsersatzes gem. § 459 SGB III wird festgehalten, dass dieser entsprechend einer Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Bundesministerium für Finanzen und der Budesagentur für Arbeit (BA) 361 Mio. Euro im Jahr 2025 betragen soll. Der Betrag wird von der BA am 15. Januar 2025 an den Bund gezahlt und im Rahmen der Eingliederungsmittelverordnung 2025 den Jobcentern zur Verfügung gestellt.
Verwaltung:
Die Verwaltungskosten sind bei weitem nicht kostendeckend. So liegt der Ansatz für 2025 mit 5,25 Mrd Euro über eine Milliarde Euro unterhalb der tatsächlichen Ausgaben in 2023. Hier sind bei Personal und laufenden Kosten deutlich höhere Aufwendungen im kommenden Jahr gegenüber 2023 zu erwarten. Umschichtungen aus dem Eingliederungstitel (EGT) sind daher in einem massiven Umfang absehbar, weil laufende Kosten nicht sinnvoll reduzierbar erscheinen. Der Eingliederungstitel und der Titel für die Verwaltungskosten sind gegenseitig deckungsfähig. In 2022 wurde rund 1 Mrd. aus dem EGT in die Verwaltungskosten umgewidmet (2022: Verwaltungskosten: Soll/Ist: 5,1 Mrd/6,0 Mrd und EGT: Soll/Ist: 4,8 Mrd./3,9 Mrd). Damit standen faktisch deutlich weniger Finanzmittel für die Arbeitsförderung zur Verfügung als ohnehin bereits geplant waren. Auch in 2023 wurden Mittel aus der Arbeitsförderung zur Deckung der Verwaltungskosten von insgesamt umgeschichtet, auf rund 6,3 Mrd. Euro. Dennoch wurde auch in 2025 wieder nur mit einem zu geringen Ansatz bei den Verwaltungskosten von 5,25 Mrd. Euro geplant. In 2024 ist die Unterdeckung bei den Verwaltungskosten durch die Möglichkeit umfangreich Ausgabereste zu nutzen, aufgefangen worden. Für 2024 wurde diese Möglichkeit einmalig in Höhe von 1,35 Mrd. Euro durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags beschlossen. Für 2025 soll diese Option nun massiv auf 350 Mio. Euro reduziert werden.
Der Eingliederungstitel und das Verwaltungsbudget bilden zusammen das sog. "Gesamtbudget" für die Jobcenter. 2024 lag dieses Gesamtbudget noch bei 9,2 Mrd. Euro und wird nach den Plänen der Bundesregierung nunmehr aus 8,95 Mrd. Euro reduziert. Berücksichtigt man zusätzlich die massiv gekürzte Option Ausgabereste zu nutzen, so summiert sich die Kürzung auf deutlich über eine Milliarde Euro (1,25 Mrd Euro). Bereits in 2023 wurden von den Jobcentern für Verwaltung und Arbeitsförderung zusammen etwas mehr als 10 Mrd. Euro verausgabt. Angesichts dieser Sachverhalte ist - wenn es im weiteren parlamentarischen Verfahren keine Korrekturen mehr gibt, die jedoch dringend notwendig wären - mit massiven Einschränkungen bei der Arbeitsförderung für Bürgergeldbeziehende zu rechnen. Die Verlagerung eines Teils der Ausgaben auf die Bundesagentur für Arbeit entlastet angesichts der Größenordnung der Einschnitte nur wenig.
Das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe hat auf der Grundlage des Regierungsentwurfs und einer unterstellten Umschichtung von 1.15 Mrd. Euro vom Eingliederungs- auf das Verwaltungsbudget kalkuliert, welche Konsequenzen dies für die einzelnen Jobcenter hat. Auf diese Berechnungen wird anbei verlinkt.
Die aktuelle Pressemitteilung zum Haushaltsentwurf ist dieser Fachinformation beigefügt.