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Hinzuverdienstregelungen im SGB II - ändern ja, aber nicht als Einzelmaßnahme

Fachinfo
Erstellt von Tina Hofmann

Die Möglichkeiten für Hartz-IV-Bezieher, Einkommen aus Erwerbsarbeit anrechnungsfrei hinzuzuverdienen, sind aktuell wieder in der Diskussion. Auch der Paritätische siehr hier Änderungsbedarf.

Die Hinzuverdienstregelungen im SGB II sind derzeit so ausgestaltet, dass sie von Betroffenen als ungerecht empfunden werden und nicht gerade förderlich sind, um (materielle) Arbeitsanreize zu erhöhen.

Denn derzeit sind die Zuverdienstmöglichkeiten für Hartz IV-Beziehende so geregelt, dass die ersten 100 Euro komplett anrechnungsfrei bleiben, von 101 Euro bis 1000 Euro 20 Prozent anrechnungsfrei bleiben und von 1001 bis 1200 Euro (bzw. 1500 Euro bei Hartz-IV-Beziehenden mit mindestens einem Kind) nur noch 10 Prozent. Maximal können also 300 Euro hinzuverdient werden. Sind Kinder im Haushalt sind es 330 Euro.

Es ist eine Staffelung, die den Anreiz nach oben vermindert und schließlich
deckelt, indem ab einem Einkommen von 1200 bzw. 1500 Euro (für Haushalte mit Kindern) unabhängig von der Familiengröße jeder zusätzlich verdiente Cent voll angerechnet wird.

Eine Auswertung der monatlichen Verdienste von geringfügig Beschäftigten liefert etwa einen Hinweis darauf, dass die Hinzuverdienstregelungen das Arbeitsangebotsverhalten der Betroffenen beeinflussen. So werden unter Minijobbern, die ergänzend Grundsicherungsleistungen erhalten, am häufigsten 100 Euro im Monat verdient, was dem anrechnungsfreien Grundfreibetrag im SGB II entspricht. Minijobbern ohne Grundsicherungsbezug verdienen hingegen am häufigsten 400 Euro im Monat (IAB Forschungsbericht 9/2018).

Zugleich ist festzustellen, dass die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die ihren Hartz-IV-Bezug mit Erwerbseinkommen (Aufstocker) seit Jahren relativ stabil ist: Die Zahl der Aufstocker hat im Zeitraum 2011-2017 lediglich von 1.377.237 auf 1.154. 235 abgenommen.

Von den 1.154. 235 Aufstockern im Jahresdurchschnitt 2017 war die überwiegende Mehrheit abhängig beschäftigt, aber nur 197.850 gingen einer Vollzeitbeschäftigung nach. Etwa 70 % der abhängig beschäftigten Aufstocker hat ein Einkommen unter 850 Euro (Quelle: BA Statistik „Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Monats- und Jahreszahlen), September 2018). Trotz der Erwerbstätigkeit gelingt es den Menschen nicht, die Hilfebedürftigkeit zu überwinden. Die Zahlen zeigen, dass ein nennenswerter Anteil der Aufstocker oft nur mit einem geringen Beschäftigungsumfang bzw. in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen tätig ist.

Der Paritätische stellt für eine Reform der Hinzuverdienstregelungen diesen Vorschlag in den Raum: Angemessen wäre es, die Zuverdienstgrenzen ohne Stufen und Deckel anzuheben. Es soll einen 20-prozentigen Freibetrag auf alle
weiteren Erwerbseinkommen oberhalb der ersten 100 Euro ohne Stufen oder Deckel geben.

Dies soll gleichzeitig mit einer Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns (auf mindestens 12,63 Euro) geschehen. Das ist u.a. wichtig, um Befürchtungen entgegenzutreten, Arbeitgeber könnten höhere Hinzuverdienstgrenzen für eine Lohndrückerei auf staatliche Kosten missbrauchen.

Insgesamt muss allerdings auch deutlich gemacht werden, dass finanzielle Anreize keinesfalls entscheidend für eine höhere Arbeitsmarktbeteiligung von Hartz-IV-Empfängern sind. So geht selbst das IAB bei Grundsicherungsbeziehenden davon aus, dass die Möglichkeiten zur Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung aufgrund von z. B. Kinderbetreuungsverpflichtungen oder gesundheitlichen Einschränkungen, begrenzt sind. So kommen bei den erwerbstätigen Leistungsbeziehern oft mehrere Probleme und Arbeitsmarkthemmnisse zusammen, die eine volle Integration in den Arbeitsmarkt erschweren.

Die Beschäftigungsverhältnisse von Aufstockern zeichnen sich zudem durch eine hohe Instabilität und wenig Aufstiegsmöglichkeiten aus, so dass der Ausstieg aus dem Leistungsbezug nur selten gelingt (IAB Kurzbericht 7/2014). So führen v.a. Minijobs in der Praxis meist in eine arbeitsmarktpolitische Sackgasse. Anders als bei den Hartz-Reformen intendiert, funktioniert ein Wechsel in ein reguläres sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis jedoch nicht; selbst Arbeitslose haben bessere Chancen auf ein reguläres Arbeitsverhältnis als Beschäftigte im Minijob.

Der Paritätische setzt sich deshalb auch dafür ein, Minijobs überwiegend in reguläre sozialversicherungspflichtige (Teilzeit)stellen umzuwandeln. Menschen im ALG II-Bezug müssen bessere Möglichkeiten bekommen, sich weiterzubilden und ihre Qualifikationen auszubauen. Auch bessere Kinderbetreuungsmöglichkeiten können die Chancen erhöhen, dass z.B. Alleinerziehende vollzeitig tätig werden können.