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Informationen zum geplanten ESF-Plus-Bundesprogramm „Qualität im Ganztag: Kinder beteiligen, Demokratie stärken“

Ziel des Programms ist die Erstellung eines Ganztagsschulkonzeptes, das insbesondere die Grundschulkinder und deren Eltern miteinbezieht und entwickelte Partizipationsansätze im Ganztagsschulkonzept fest verankert. Damit soll ein qualitativ hochwertiges Ganztagsangebot geschaffen und gleichzeitig demokratisches Handeln befördert werden.

Hierfür sollen sogenannte Tandemqualifizierungen zwischen Lehr- und Fachkräften aus der Ganztagsförderung entwickelt werden. Für eine Mitwirkung am Programm sollen Ende 2021 Anträge gestellt werden können.
Zentrales Anliegen des Programms liegt in der Schaffung von partizipativen Strukturen in der Ganztagsgrundschule als gemeinsames Angebot von Schule und Jugendhilfe.
Ausgewählte pädagogische Fachkräfte der schulischen Betreuung und Lehrkräfte an den beteiligten Grundschulen werden in Tandems qualifiziert und in die Lage versetzt, Partizipationsmöglichkeiten im Ganztag zu erkennen, zu gestalten und dadurch eine demokratische Schulkultur zu befördern. Für die Ausgestaltung der Tandem-Qualifizierung stellt das BMFSFJ ein im Vorfeld entwickeltes Fortbildungs-Curriculum zur Verfügung.

In einer ersten Förderphase soll an 150 Schulstandorten bundesweit die Beteiligung von Kindern in der Ganztagesbetreuung befördert werden. Pro Standort ist, ähnlich wie im Programm "Sprachkitas", Personal für die Koordinierung förderfähig, das in einer dreijährigen Förderphase Tandemqualifizierungen zwischen Lehr- und Fachkräften aus der Ganztagebetreuung entwickelt, die dann in einer zweiten Förderphase über zwei Jahre erprobt werden, um ein Curriculum für Fortbildungen zum genannten Thema zu erstellen.

Antragsberechtigt sind Schulträger und freie oder öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe, die den Ganztag veranworten. Schulen selbst sind nicht direkt antragberechtigt, sollen aber als Kooperationspartner einbezogen werden.

Abgeleitet  aus  der  Definition  von  Ganztagsschule  der  KMK  (2015)  sind als Mindestkriterien zur Programmteilnahme festgelegt:

  • Bereitstellung Ganztagsangebote an mindestens 3 Wochentagen mit mindestens 7 Zeitstunden (an diesen Tagen Bereitstellung Mittagsessen)
  • die Ganztagsangebote werden unter Verantwortung der Schulleitung organisiert und in enger Kooperation mit dieser durchgeführtund
  • die  Ganztagsangebote  stehen  im  konzeptionellen  Zusammenhang  mit  dem Unterricht.

Kooperationsberechtigt  sind  auch  Grundschulen,  die  bereits  einen  Teil  z.  B.  in Muster-oder Erprobungsklassen im Ganztag beschulen und in Zukunft die Angebote im Ganztag verbessern möchten (angelehnt an KMK Definition). Sind die genannten  Mindestkriterien  erfüllt,  sollen sowohl Ganztagsgrundschulen in voll gebundener Form, in teilweise gebundener Form bzw. in offener Form zur Teilnahme am Programm als Kooperationspartner berechtigt sein.

Es handelt sich um eine Anteilsfinanzierung, mit einer Zuschusshöhe von max. 60 Prozent (Stand September 2021).

Auch wenn der Förderstart des Programms erst auf das Frühjahr 2022 fällt, stehen auf einer Webseite des BMFSFJ bereits jetzt die wichtigsten Informationen: https://kinder-beteiligen-im-ganztag.de/