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Innovationsausschuss veröffentlicht Bekanntmachung über die Einreichung von Vorschlägen für Expertenpool. Abgabefrist: 17. März, 12 Uhr

Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat am Montag in Berlin auf seiner Website die Bekanntmachung über die Einreichung von Vorschlägen für Mitglieder eines Expertenpools veröffentlicht. Die neuen gesetzlichen Regelungen in § 92b Absatz 6 SGB V sehen vor, dass anstelle des bisherigen Expertenbeirats ein Expertenpool zu bilden ist.

Wesentliche Aufgabe der Mitglieder des Expertenpools wird die Begutachtung von Förderanträgen und die Abgabe einer Empfehlung zur Förderentscheidung an den Innovationsausschuss sein.

Das Vorschlagsverfahren wird durch eine Bekanntmachung eingeleitet. Akteure des Gesundheitswesens, die nicht dem Innovationsausschuss angehören, insbesondere Verbände ärztlicher und nichtärztlicher Leistungserbringer, Verbände der Krankenhäuser, Verbände der Krankenkassen, Wissenschaftsverbände, universitäre und nicht universitäre Forschungseinrichtungen sowie Patientenorganisationen, können innerhalb einer festgesetzten Frist Vorschläge für Mitglieder des Expertenpools einreichen. Ein Selbstvorschlag eines Interessenten ist ebenfalls möglich, sofern dem Vorschlag mindestens eine Referenz eines Akteurs des Gesundheitswesens beigefügt wird. Zudem haben die Mitglieder des Innovationsausschusses ein Vorschlagsrecht. Der jeweilige Benennungszeitraum beträgt zwei Jahre. Eine Wiederbenennung ist möglich.

Vorschläge für die Benennung von Mitgliedern des Expertenpools sind auch unabhängig von einer aktuellen Bekanntmachung möglich.

Soweit Vorschläge bereits bei der Bewertung von Anträgen für die Förderbekanntmachungen des Innovationsausschusses vom 12. Dezember 2019 berücksichtigt werden sollen, ist eine Einreichung bis zum 17. März 2020, 12 Uhr, bei der Geschäftsstelle des Innovationsausschusses unter vorschlagsverfahren.expertenpool(at)if.g-ba.de erforderlich.

Nähere Informationen zu den formalen und inhaltlichen Anforderungen an die Vorschläge sowie zum Verfahren sind in der Bekanntmachung und den dazugehörenden Dokumenten unter folgendem Link zu finden:
https://innovationsfonds.g-ba.de/innovationsausschuss/expertenpool/