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Institut für Menschenrechte fordert stärkere Verantwortung des Bundes beim Aufbau eines inklusiven Schulsystems

In seinem siebten Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland befasst sich das Deutsche Institut für Menschenrechte vertieft mit dem Recht auf Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung. Im Fokus steht hier die Frage, was der Bund beitragen kann, um ein inklusives Schulsystem zu schaffen.

Das Institut fordert eine Gesamtstrategie für inklusive Bildung, deren Kernelement eine stärkere Kooperation von Bund und Ländern im Bildungsförderalismus sein sollte. Ein Verweis des Bundes auf die Verantwortung der Länder im Bildungsbereich sei nicht geeignet, sich der Gesamtverantwortung zur Umsetzung eines inklusiven Schulsystems zu entziehen.

Auf Grundlage der Erfahrungen von Beratungsstellen wird im Bericht anhand von vier Fallbeispielen illustriert, auf welche konkreten Hürden die Eltern und Schüler*innen mit Behinderungen stoßen. Es zeigt sich zum Beispiel, dass es für manche Eltern oft ein beträchtlicher Mehraufwand ist, einen inklusiven Schulplatz zu organisieren, anderen wird schon früh vermittelt, dass ihr Kind besser auf einer Förderschule aufgehoben sei.

Trotzdem zeigen fast 14 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland nur sehr wenige Bundesländer ausreichend politischen Willen zum menschenrechtlich erforderlichen Aufbau eines inklusiven Schulsystems mit gleichzeitigem deutlichen Rückbau der Förderschulstandorte, so das Institut. Angesichts dieses Gesamtbildes sei ein inklusives Schulsystem ohne die Stärkung der Bundeszuständigkeit schwer möglich.

Im Sinne einer nachhaltigen Gesamtstrategie empflielt das Institut für Menschenrechtung einen kooperativen Föderalismus in der schulischen Bildung über dei einander ergänzende Wege zu stärken:

  • Artikel 74 Absatz 1 Nr. 4 GG: Einführung einer ergänzenden Zuständigkeit des Bundes für bestimmte Elemente eines inklusiven Schulsystems außerhalb des pädagogischen Kernbereichs
  • Artikel 91b GG: Einführung einer Gemeinschaftsaufgabe zur Schaffung eines inklusiven Schulwesens zur Angleichung und Erweiterung der Standards
  • Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern:„Pakt für Inklusion“