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Jetzt auch für Kinder: Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention

Die Bundesregierung hat am 04.04.2019 bei den Vereinten Nationen in Genf den Fünften und Sechsten Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention offiziell vorgelegt. Zugleich ist der Bericht, der Fort- und Rückschritte in der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention seit dem letzten Berichtszyklus dokumentieren soll, in einer kindgerechten Fassung veröffentlicht worden.

In Deutschland gilt die UN-Kinderrechtskonvention (kurz: UN-KRK) seit dem 5. April 1992. Deutschland hat sich mit der Ratifizierung verpflichtet, dem Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kinder regelmäßig Berichte über die Umsetzung der Kinderrechte bzw. die dabei erzielten Fortschritte vorzulegen. Mit dem Staatenbericht werden zwei Berichtszeiträume zusammengefasst. Das Bundeskabinett hatte den zusammen gefassten Staatenbericht am 13. Februar beschlossen. Der Bericht steht beim Bundesfamilienministerium als Download zur Verfügung. Dort findet sich auch die Fassung für Kinder und Jugendliche.


Zur Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Erstellung des Staatenberichts informiert außerdem das Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention – National Coalition Deutschland: www.netzwerk-kinderrechte.de und (ab dem 18.04.2019) unter www.kinderrechtereport.de

Zum Hintergrund:

Die UN-KRK – das Menschenrechtsübereinkommen für Kinder – gilt in Deutschland für alle Kinder unter 18 Jahren und besteht aus insgesamt 54 Artikeln. Basis der Konvention sind vier Grundprinzipien:


    ·\tdas Diskriminierungsverbot,

    ·\tdas Recht auf Leben und persönliche Entwicklung,

    ·\tdas Beteiligungsrecht und

    ·\tder Vorrang des Kindeswohls.



Kinderrechte ins Grundgesetz – jetzt!

Ein Zusammenschluss von rund 50 Kinder- und Familienorganisationen fordert seit vielen Jahren, die Kinderrechte im Grundgesetz zu stärken. Dies werde vor allem bei der Umsetzung der UN-KRK helfen. In diesem Jahr plant das Aktionsbündnis Kinderrechte mit dem Slogan „Kinderrechte ins Grundgesetz – jetzt!“ unter dem Hashtag #kigg19 eine große Kampagne zur Bekanntmachung der Forderung. Weitere Informationen zum Thema Kinderrechte finden Sie hier: https://www.der-paritaetische.de/schwerpunkt/kindertagesbetreuung/partizipation-und-demokratiebildung/das-abc-der-beteiligung/kinderrechte/