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Jobcenter weiterentwickeln: Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages mit Paritätischer Beteiligung

In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages werden zwei aktuelle parlamentarische Initiativen zur Weiterentwicklung des Hartz IV-Systems und der Jobcenterpraxis diskutiert.

Gegenstand der Anhörung sind der Antrag der Abgeordneten Pascal Kober, Michael Theurer, Jens Beeck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP "Hartz IV entbürokratisieren und vereinfachen" sowie der Antrag Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Sven Lehmann, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Arbeitsförderung und Beratungsqualität in den Jobcentern gesetzlich verbessern".

Unter den Sachverständigen ist auch der Paritätische geladen.

In seiner Stellungnahme begrüßt es der Verband, dass es mit den vorliegenden Anträgen zwei aktuelle parlamentarische Initiativen zur Weiterentwicklung des Hartz IV-Systems und der Jobcenterpraxis gibt. Der Paritätische sieht grundlegenden Reformbedarf und fordert, das Hartz IV-System in der bestehenden Form zu überwinden. Anstelle dessen sollen höhere, bedarfsgerechte Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und zum Wohnen sowie freiwillige Angebote der Arbeitsförderung und Sozialen Teilhabe treten.

Vor diesem Hintergrund fordert der Verband die Bundesregierung dazu auf, das bevorstehende nächste SGB II-Änderungsgesetz anlässlich der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu den Sanktionen für umfassende Änderungen im Hartz IV-System zu nutzen. Als sehr gut geeignete Grundlage für die nötigen Veränderungen sieht der Verband den vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an. Die darin angelegte programmatische Neuausrichtung für Beratung und Arbeitsförderung im Hartz IV-System unterstützt der Verband ausdrücklich. Das asymmetrische Verhältnis im Verhältnis von Jobcentern und Leistungsberechtigten muss korrigiert und Beratung auf Augenhöhe angeboten werden. Die Arbeitsförderung darf nicht länger auf eine schnelle Eingliederung in irgendeine Arbeit über die Belange der einzelnen Betroffenen hinweg und zulasten besonders arbeitsmarktferner Personengruppen organisiert werden, sondern sie muss individueller erbracht werden und sich stärker an den Wünschen der Betroffenen ausrichten. Förderungen zur Sozialen Teilhabe sind ebenso auszubauen wie berufliche Qualifizierungen. Der Antrag der Bundestagsfraktion der FDP benennt zutreffend das Problem starker Bürokratie im Hartz IV-System mit der Folge, dass immer mehr Gelder für die Berechnung der Leistungen statt der Betreuung und Förderung der Leistungsberechtigten aufgewendet werden müssen. Die konkreten Vorschläge zum Abbau von Bürokratie sind teilweise zielführend, zum Teil aber auch abzulehnen.

Anlage: Stellungnahme des Paritätischen: StellungnahmeParitaet.pdfStellungnahmeParitaet.pdf

Link zu den Ausschussunterlagen und weiteren Informationen zu dem Termin: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw19-pa-arbeit-soziales-alg2-693008