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Kabinett beschließt Gesetzentwurf mit zentralen Veränderungen für Haftungssystematik in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Diese Woche hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz vorgelegt. In diesem wird von den bisherigen Plänen einer bundesweiten Öffnung aller Krankenkassen Abstand genommen. Der Gesetzgeber plant aber die bisherige Haftung in Insolvenzfällen im Bereich der einzelnen Kassenarten aufzulösen. Zukünftig soll es einen GKV weiten Haftungsverbund geben.

Es wird die Gefahr gesehen, dass die Einführung einer GKV weiten Haftungssystematik Insolvenzen von Krankenkassen begünstigt. Denn die bisherigen Haftungssystematiken der Kassenarten haben eine starke präventive Wirkung. Es ist davon auszugehen, dass eine GKV weite Haftungssystematik einen solchen Effekt nicht im gleichen Maße haben wird.

Der Kabinettsentwurf enthält gegenüber dem zuvor bekannten Referentenentwurf insbesondere die folgenden weiteren Anpassungen:

- Dadurch, dass es keine bundesweite Öffnung aller gesetzlichen Krankenkassen gibt, bleiben zukünftig auch Landesaufsichten neben dem BVA im Bereich der GKV bestehen.
- Im Jahr 2020 können Krankenhäuser einen Rechnungsaufschlag von 0,3 Prozent verlangen. Die zusätzlichen Mittel sollen dazu dienen, um nicht refinanzierte Tarifsteigerungen im Pflegebereich abzudecken. Hierzu werden dem Gesundheitsfonds 225 Millionen Euro aus der Liquiditätsreserve zugeführt. Der Paritätische Gesamtverband kritisiert, dass hierbei Kostenbedarfe im Bereich der Langzeitpflege außen vor bleiben und somit eine Abwanderung von Pflegepersonal ins Krankenhaus begünstigt wird.
- Im Bereich der Selbstverwaltung hat der Gesetzgeber Abstand davon genommen, das künftig Vertreter der Selbstverwaltung nicht mehr im Verwaltungsrat des GKV Spitzenverbandes vertreten sind.
- Um die Rolle der hauptamtlichen Vorstände der Gesetzlichen Krankenversicherungen innerhalb des GKV Spitzenverbandes (GKV-SV) nichtsdestotrotz zu stärken, ist nun die Einführung eines Lenkungs- und Koordinierungsausschusses vorgesehen. Dieser ist bei Entscheidungen des Vorstandes des GKV-SV zu Verträgen, Richtlinien und Rahmenvorgaben zu beteiligen. Er setzt sich aus je einem weiblichen und einem männlichen hauptamtlichen Vorstandsmitglied der Ortskrankenkassen, der Ersatzkrankenkassen, der Betriebskrankenkassen und der Innungskrankenkassen sowie einem Mitglied der Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und der landwirtschaftlichen Krankenkasse zusammen.
- Es soll eine Transparenzstelle für Verträge über eine hausarztzentrierte Versorgung oder über eine besondere Versorgung geschaffen werden (§293a SGB V). Die geplanten gesetzlichen Vorgaben würden hierbei leider keine Transparenz für Versicherte über relevante Versorgungsbestandteile enthalten. Die Stelle soll insbesondere Transparenz für die Aufsichten schaffen, um rechtswidriges Verhalten besser bestimmen zu können.
- Die Kassen erhalten zukünftig weiterhin Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für Versicherte, die an Disease-Management Programmen teilnehmen. Zunächst war vorgesehen gewesen, diese Programmkostenpauschale zu streichen, was der Paritätische Gesamtverband kritisiert hatte. Der Gesetzgeber hat an seinen Plänen festgehalten, künftig auch Zuweisungen für die Teilnahme von Versicherten an einer Vielzahl von Vorsorgemaßnahmen vorzusehen.

GE_Fairer_Kassenwettbewerb_Kabinett.pdfGE_Fairer_Kassenwettbewerb_Kabinett.pdf