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Kabinett beschließt Gesetzesentwurf gegen Gehsteigbelästigungen

Die Bundesregierung hat am 24. Januar 2024 den von Bundesfrauenministerin Lisa Paus vorgelegten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes beschlossen. Mit dem Vorhaben verfolgt die Bundesregierung das Ziel, insbesondere schwangere Personen und Einrichtungen und Organisationen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen oder zu diesen beraten, wirksamer vor unzulässigen Belästigungen durch Abtreibungsgegner*innen zu schützen.

Der Paritätische begrüßt den Gesetzesentwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes und den entsprechenden Beschluss der Bundesregierung. Bereits 2019 hat sich der Paritätische Gesamtverband für eine bundesweite Regelung zur Verhinderung von sogenannten Gehsteigbelästigungen im Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) ausgesprochen.

Anlass der Beschlussfassung waren insbesondere die Versammlungen vor pro familia Beratungsstellen in Pforzheim und Frankfurt, die aufgrund ihrer Intensität und gerichtlichen Auseinandersetzung bundesweit für Aufsehen sorgten. Pro familia ist eine große überregionale Mitgliedsorganisation des Paritätischen Gesamtverbands und besitzt bundesweit ein Netz von 200 Beratungsstellen.

Paritätische Bewertung des Gesetzesentwurfs

Das SchKG versucht in seiner bisherigen Fassung einen Anspruch auf Beratung sowie Sexualaufklärung und den damit verbundenen Versorgungsauftrag sicherzustellen. Die §§ 8 und 13 SchKG werden mit dem vorliegenden Entwurf dahingehend erweitert, dass eine Klarstellung erfolgt, dass die Länder den ungehinderten Zugang zu den Beratungsstellen und zu den Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicherzustellen haben. Daneben ist jeweils ein Verbot der Belästigung der Schwangeren sowie ein Verbot der Behinderung des Personals der Beratungsstellen und Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen normiert. Zur wirksamen Durchsetzung dieser Verbote werden zudem Bußgeldtatbestände eingeführt.

Der vorliegende Entwurf kommt aus Sicht des Paritätischen grundsätzlich dem bundesweiten Schutzauftrag des Staates bezüglich sexueller und reproduktiver Selbstbestimmungsrechte mit seinen Neuregelungen im Schwangerschaftskonfliktgesetz nach. Anregungen zur Prüfung gibt es hinsichtlich des in den Regelungen benannten zu schützenden Personenkreises und in Bezug auf die Abstandsregelung. Die im Entwurf vorgesehene Erweiterung der Bundesstatistik bezüglich Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, begrüßt der Paritätische. Der Verband geht davon aus, dass ergänzende Auswertungen unterhalb der Landesebene zu einer besseren Transparenz fehlender Versorgung und (bei Vorhandensein des politischen Willens) ggf. auch zu deren Behebung beitragen.

Eine ausführliche Bewertung des Gesetzesvorhabens finden Sie in der Anlage.