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Kabinett verabschiedet Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung

Mit dem Gesetzesvorhaben sollen geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe an Neugeborenen und Kindern, die mit uneindeutigem Geschlecht zur Welt kommen, gesetzlich verboten werden, solange sie nicht lebensrettend oder medizinisch notwendig sind. Wenngleich die Regelungen in einer eigenen neuen Rechtsnorm („§ 1631e Behandlung von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“) gefasst sind, spricht der Gesetzgeber nun nicht mehr von einem „Verbot“. Entsprechend ist das Verbot von geschlechtsangleichenden medizinischen Eingriffen an Neugeborenen und Kindern im Gesetzesentwurf nicht eindeutig klar geregelt und sieht unbestimmte Ausnahmeregelungen vor.

Im Kabinettsentwurf wurde zwar (im Vergleich zum ursprünglichen Referentenentwurf) die zentrale Forderung des Paritätischen aufgenommen, eine Expertenkommission vor jedem potentiellen Eingriff einzusetzen, die die betroffene Familie entsprechend der Ausgangslage berät und eine Empfehlung im Sinne des Kindeswohls bezüglich des Eingriffs gibt (zum Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hatte der Paritätische im Februar 2020 Stellung genommen, s. Fachinfo vom 14. Februar 2020). Unser Vorschlag zur Expertenkommission sieht jedoch auch die Beratung durch Betroffene vor, während der Regierungsentwurf diese nur auf Wunsch der Eltern zur Beratung hinzuzieht. Es ist deshalb damit zu rechnen, dass die eingesetzten Expertenkommissionen, die jeweils aus zwei Ärzte*innen, einer kinderpsychologischen Fachperson und einer sozialpädagogischen Fachkraft besteht, auf der bisherigen normativen Grundlage berät und dementsprechend weiterhin wie bisher geschlechtsangleichende Eingriffe bei Säuglingen und Kindern empfiehlt, denn: Die Kultur der Zweigeschlechtlichkeit ist in der Gesellschaft nach wie vor tief verankert.

Laut der Studie "Häufigkeit normangleichender Operationen „uneindeutiger“ Genitalien im Kindesalter" von Josch Hoenes, Eugen Januschke, Ulrike Klöppel und Katja Sabisch aus dem Jahr 2019 wurden in Deutschland zwischen 2005 und 2016 jährlich durchschnittlich 1.871 „feminisierende“ oder „maskulinisierende“ Operationen an Kindern unter zehn Jahren durchgeführt - obwohl bestehende medizinische Leitlinien von diesen Eingriffen abraten. 2016 wurden sogar 2.079 solcher Operationen durchgeführt., d. h. fünf bis sechs Operationen pro Tag.

Eine solche Operation im frühen Kindesalter stellt einen tiefgreifenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und die geschlechtliche Selbstbestimmung der Betroffenen dar.

Der Paritätische fordert bereits seit vielen Jahren den Schutz der körperlichen Unversehrtheit und geschlechtlichen Selbstbestimmung von intergeschlechtlichen Kindern durch ein Verbot medizinisch nicht zwingend notwendiger geschlechtszuweisender oder –anpassender Eingriffe und eine Ausweitung von Beratungsanspruch und Beratungsangeboten zu geschlechtlicher Vielfalt und begrüßt demzufolge grundsätzlich das Bemühen der Regierung, ebensolche geschlechtsverändernden Operationen nur noch in unaufschiebbaren Fällen und zur Abwendung von Lebensgefahr zu erlauben. Der nun vorgelegte Gesetzesentwurf erfüllt die Forderung des Paritätischen jedoch nicht und lässt nach wie vor eine großzügige Willkür im Hinblick auf die Einschätzung der medizinischen Notwendigkeit eines operativen Eingriffs zu.

Der Paritätische wird den weiteren Gesetzgebungsprozess weiterhin kritisch begleiten und die Regierung auf die offenen Gesetzeslücken vehement hinweisen.

2020-09-23.gese_zum_schutz_von_kindern_mit_varianten_der_geschlechtsentwicklung.pdf2020-09-23.gese_zum_schutz_von_kindern_mit_varianten_der_geschlechtsentwicklung.pdf