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Kinderrechte in Deutschand

Die Bundesregierung hat den fünfen und sechsten Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes übermittelt.

027_Kinderrechte_72dpi.jpg027_Kinderrechte_72dpi.jpgDie Bundesregierung hat dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes berichtet, wie sich ihrer Auffassung nach die Gewährleistung der Kinderrechte in Deutschland entwickelt hat. Sie berichtet im sog. „fünften und sechsten Staatenbericht“ auf 72 Seiten (mit Anhängen 407 Seiten) über den Zeitraum von Januar 2014 bis Januar 2019. Den Bericht kann man hier einsehen: https://www.netzwerk-kinderrechte.de/fileadmin/bilder/user_upload/20190212-fuenfter-und-sechster-staatenbericht-data.pdf

Staaten, die einen Menschenrechtsvertrag der Vereinten Nationen ratifiziert haben, sind völkerrechtlich verpflichtet, dem zuständigen Fachausschuss periodisch einen sogenannten Staatenbericht vorzulegen. Dies gilt auch für die UN-Kinderrechtskonvention. Das Berichtsverfahren umfasst Parallelberichte der Zivilgesellschaft – auch Schattenberichte oder ergänzende Berichte genannt. Dessen Erstellung koordiniert in Deutschland die National Coalition – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Der Paritätische Gesamtverband ist Mitglied in der National Coalition.

Der sogenannte ergänzende Bericht der Zivilgesellschaft wird derzeit erstellt. Im Herbst dieses Jahres soll er dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes übermittelt werden. Anschließend werden Vertreter der Bundesregierung und der Zivilgesellschaft vom UN-Ausschuss befragt, bevor der Ausschuss am Ende des Dialogverfahrens die sog. Abschließenden Bemerkungen verfasst.

Das gesamte Berichtsverfahren wird sehr anschaulich in folgendem Video erläutert. https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/v/405/.

Bei der Erstellung dieses Berichts bzw. bei der Beurteilung, wie es um die Umsetzung der Konvention steht, sollte die Perspektive der Kinder berücksichtigt werden. Dazu hat das BMFSFJ das Deutsche Kinderhilfswerk beauftragt. In der Anlage 3 des Staatenberichts findet sich eine Analyse relevanter Studien. Zudem wurde vorrangig mit vulnerablen Gruppen gesprochen. Nicht berücksichtigt werden konnte die ganz aktuelle Studie der Bertelsmann Stifung „Children´s World+ - Eine Studie zu Bedarfen von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Ähnlich wie die World Vision Studien hat sie nach dem Konzept des kindlichen Wohlbefindens 3500 Kinder zwischen acht und 14 Jahren schriftlich befragt und vertiefend 24 Gruppendiskussionen durchgeführt. Dabei geht es um Themen, die für die Beurteilung der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention sehr relevant sind: Die Bekanntheit der Kinderrechte, Partizipation von Kindern in Schule und Familie, Zeit, Zuwendung und Fürsorge und natürlich auch um die Absicherung finanzieller Bedarfe. Mehr dazu nachzulesen unter:

https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/Studie_WB_Children_s_Worlds_2019.pdf