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Kinderrechte-Index untersucht die Umsetzung der Kinderrechte in den Bundesländern

Wie steht es um das Kinderrecht auf Beteiligung, das Recht auf Gesundheit, das Recht auf angemessenen Lebensstandard, das Recht auf Bildung und das Recht auf Ruhe, Freizeit, Spiel und Erholung? Erstmals untersucht der Kinderrechte-Index des Deutschen Kinderhilfswerks, wie es um die Umsetzung der UN-Kinderrechte in den Bundesländern bestellt ist.

In diesem Jahr wurde die UN-Kinderrechtskonvention 30 Jahre alt. Auch deswegen hat die Umsetzung des Koalitionsvorhabens, die Kinderrechte im Grundgesetz explizit aufnehmen zu wollen, in diesem Jahr Fahrt aufgenommen. Erst vor wenigen Tagen hatte die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) dazu einen Referentenentwurf vorgelegt (siehe Fachinfo vom 28.11.). Die Befürworter einer Stärkung der Kinderrechte in der Verfassung verweisen vor allem auf die Defizite bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Auf diese gehen vor allem der 5./6. Staatenbericht der Bundesregierung an die Vereinten Nationen, der Ergänzende Bericht der National Coalition zum 5./6. Staatenbericht und der Zweite Kinderrechte Report ausführlicher ein.

Nun hat das Deutsche Kinderhilfswerk den ersten "Kinderrechte-Index" vorgestellt. In der Pilotstudie werden vor allem die kinderrechtlichen Entwicklungsbedarfe, aber auch Beispiele guter Umsetzung in den einzelnen Bundesländern aufgezeigt. Dafür wurden Kinderrechte-Indikatoren entwickelt und mit den für die Bundesländer vorliegenden Daten untersetzt. Der Index versteht sich als ein Instrument für Landesregierungen, die Stärken und Schwächen bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention zu reflektieren und diese gezielt zu verbessern.

Der Studie liegt ein breiter kinderrechtlicher Forschungsansatz zugrunde, der gemeinsam mit einem interdisziplinär zusammengesetzten Wissenschaftlichen Beirat entwickelt wurde. Dabei wurden die eingangs erwähnten fünf Kinderrechte in den Mittelpunkt gestellt: das Recht auf Beteiligung, das Recht auf Gesundheit, das Recht auf angemessenen Lebensstandard, das Recht auf Bildung, und das Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung.

Bei der Erstellung wurde auch deutlich, dass es in Deutschland noch große Datenlücken für die vollständige Erfassung der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen in Deutschland gibt. Darum verstehe sich die Pilotstudie auch als Impulsgeberin an staatliche Akteurinnen und Akteure, Informations-Lücken zu schließen und kinderrechtlich relevante Daten zu prüfen, oder bereits vorhandene Daten öffentlich zugänglich zu machen. Eine wichtige Voraussetzung dafür, um im Staatenberichtsverfahren Fort- oder Rückschritte bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention benennen zu können. Den Kinderrechte-Index und weitere Informationen gibt es hier.