
Kindeswohl in der Klimakrise – achten, schützen, gewährleisten
In einem Positionspapier fordert der Paritätische gemeinsam mit 80 weiteren Organisationen Bund, Länder und Kommunen auf, das Kindeswohl konsequent zum Maßstab der Klimaschutz- und Klimaanpassungspolitik zu machen.
Kinder sind besonders von der Klimakrise betroffen
Kinder sind aus verschiedener Hinsicht besonders von den Folgen der Klimakrise betroffen: Kinder befinden sich noch in ihrer Entwicklung, weshalb Hitze, Luftschadstoffe und längere Pollensaisons Kinder und Jugendlichen stärker schädigen als Erwachsene. Sie verfügen oft noch nicht über ausreichend Strategien, um mit Krisen und Katastrophen umzugehen. Klimabezogene Belastungen erhöhen deshalb Stress und Sorge sowie Angst-, Depressions- und Traumafolgesymptome. Kinder tragen am wenigsten Verantwortung für die Krise, sind aber besonders stark und lange von den Folgen betroffen. Strukturell benachteiligte Kinder und Jugendliche und solche mit Vorerkrankung trifft die Krise besonders hart. Klimaschutz ist deshalb auch eine Frage der Generationengerechtigkeit und sozialen Gerechtigkeit. Solange diese Folgen hingenommen werden, bleiben Verfassungsrecht und UN-Kinderrechtskonvention im Alltag von Kindern und Jugendlichen uneingelöst.
Drei Kernforderungen
Die drei Kernforderungen des Bündnisses sind deshalb:
- Klimaschutz als Rechtspflicht einhalten und durchsetzen. Bund und Länder müssen die verfassungs- und völkerrechtlichen Vorgaben verbindlich umsetzen: Art. 20a GG, das Bundesklimaschutzgesetz sowie die UN-Kinderrechtskonvention. Das Kindeswohl ist bei allen klimarelevanten Entscheidungen vorrangig zu berücksichtigen.
- Klimaanpassung an den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen ausrichten. Bund und Länder müssen Kommunen rechtlich ermächtigen und finanziell befähigen, Hitze- und Gesundheitsschutz für Kinder und Jugendliche vorrangig umzusetzen – von hitzeangepassten Jugendhilfen, Kitas und Schulen bis zu sicheren Schulwegen, begrünten Bewegungs- und Aufenthaltsorten, hitzeangepassten Spielplätzen und reduzierter Luftschadstoffbelastung.
- Echte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sicherstellen. Das Beteiligungsrecht (Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention) ist im Grundgesetz zu verankern und durch verbindliche, ergebnisrelevante Formate auf allen Förderalebenen einzulösen.
Die Zeit zu handeln ist jetzt
Fehlender Klima- und Umweltschutz führt zu immensen Kosten, belastet Wirtschafts-, Gesundheits- und Sozialsystem und kann letztendlich die Demokratie in Deutschland gefährden. Denn Klima- und Umweltschutz sind zugleich Gesundheitsschutz, ein Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit und gelebtes Kinderrecht. Sie eröffnen die Chance auf gesunde, gerechte und zukunftsfähige Lebensräume, die von Kindern und Jugendlichen mitgestaltet werden. Die Verantwortung dafür liegt bei den Erwachsenen – und die Zeit zu handeln, ist jetzt.
Das Positionspapier und die ausführliche Fassung befindet sich im Anhang dieser Fachinfo.