Zum Hauptinhalt springen

Konzertierte Aktion Pflege - Abschluss der Vereinbarungen

Fachinfo
Erstellt von Thorsten Mittag

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn haben heute in Berlin die Ergebnisse der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) vorgestellt. Der Abschluss der Vereinbarungen, zu denen mehrere Arbeitsgruppen seit dem letzten Jahr gearbeitet haben, stellt einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege dar.

Zur Abschlusssitzung der "Konzertierten Aktion Pflege" erklärte Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: "Die Ergebnisse und der Mut, der Politik, sich festzulegen, begrüßen wir sehr - jetzt müssen Taten folgen. Zum ersten Mal wurden im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege alle Facetten, die das Thema Pflege tangieren, wirklich umfassend diskutiert. Nun beginnt die Arbeit und es muss an die Umsetzung gehen. Die Beratungen der vergangenen Monate haben gezeigt: Der Schlüssel für eine gute menschenwürdige Pflege für alle, lässt sich auf eine schlichte Formel bringen: Gute Pflege braucht mehr Zeit. Für mehr Zeit braucht es mehr Personal. Und um mehr Personal zu bekommen, müssen wir bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege schaffen und Pflegekräfte besser bezahlen. Das kostet Milliarden, was aber nicht zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen darf. Wir werden unser bestes geben, wenn es nun um die Umsetzung der Ergebnisse geht. Aber die Bundesregierung ist auch in der Verantwortung, für eine solide und gerechte Finanzierung Sorge zu tragen."

Bearbeitet wurden fünf Themenbereiche:

AG 1: Ausbildung und Qualifizierung

AG 2: Personalmanagement, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung

AG 3: Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung

AG 4: Pflegekräfte aus dem Ausland - Maßnahmen zur Gewinnung von Pflegefachpersonen aus dem Ausland.

AG 5: Entlohnungsbedingungen in der Pflege

Die Vereinbarung zur AG 1: Ausbildung und Qualifizierung wurde bereits zum Jahresbeginn 2019 beschlossen. Sie ist Bestandteil der „Ausbildungsoffensive Pflege 2019 - 2023“. Die Ausbildungsoffensive begleitet die Umsetzung der neuen Pflegeausbildung, die im kommenden Jahr startet und für die bereits in diesem Jahr die Grundlagen in den Ländern erarbeitet werden.

Die anderen Vereinbarungen enthalten eine Vielzahl von Themen, die unbestritten alle von Bedeutung sind, um die bekannten Herausforderungen in der Pflege zu bewältigen:

AG 2: Die Arbeitsbedingungen von Fachkräften und Betreuern/innen in der Pflege müssen so attraktiv gemacht werden können, dass ausreichend Menschen den Pflegeberuf ergreifen, beibehalten und damit die Versorgung sichergestellt werden kann.

AG 3: Die Herausforderungen in der Versorgung erfordern innovative Versorgungsansätze, um die Qualität und Effizienz der Versorgung weiter zu verbessern. Ein besonderes Innovationspotential bietet auch die Digitalisierung im Gesundheitswesen und in der Pflege. Hier gilt es, die Arbeitsverdichtung in der Pflege unterstützt durch den Einsatz von digitalen und technischen Lösungen sowie Zukunftstechnologien zu verringern und so mehr Zeit für die personenzentrierte Pflege und Betreuung zu schaffen.

AG 4: Ziel ist es, die Versorgungssicherheit in der Pflege sowie eine gute professionelle Pflege vorranging durch Pflegefachpersonen aus dem Inland und der Europäischen Union zu gewährleisten. Erst darüber hinausgehender Bedarf soll durch Pflegefachpersonen aus Drittstaaten gedeckt werden.

AG 5: Die Wertschätzung von Pflegekräften muss auch und insbesondere durch eine angemessene Entlohnung ausgedrückt werden. Es ist daher notwendig, zu einer Erhöhung der Entlohnung zu kommen, um die Zielsetzung der KAP zu erreichen. Zugleich sind Pflegebedürftige und ihre Familien vor einer Überforderung bei den Eigenanteilen in der Pflege zu schützen.

Die Vereinbarungen werden insgesamt begrüßt, weil es nach hartem Ringen gelungen ist, dass nicht nur Selbstverpflichtungen für alle Partner der KAP formuliert wurden, sondern darin auch echte Ansätze einer politischen Weiterentwicklung der unterschiedlichen angesprochenen Themenfelder enthalten sind.

Der Paritätische hält es für besonders wichtig, dass die Rahmenbedingungen zur Umsetzung sämtlicher Maßnahmen festgehalten wurden:

  • Eine qualitativ und quantitativ am Bedarf ausgerichtete Personalausstattung der Pflegeeinrichtungen mit hinreichend Zeit für Pflegebedürftige.
  • Eine Personalausstattung, mit der betriebliche Maßnahmen zum gesundheitsförderlichen Führungsverhalten, gutes Personalmanagement und Umsetzung des Arbeitsschutzes sowie betriebliche Gesundheitsförderung besser gelingen können.
  • Die Anerkennung der für die gesetzlich vorgesehenen Aufgaben erforderlichen quantitativen und qualitativen Personalausstattung in den Landesrahmenverträgen, aber auch in den Pflegesatz- bzw. Vergütungsverhandlungen.
  • Die Refinanzierung der Bezahlung von Gehältern bis zur Höhe tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen sowie entsprechender Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen.
  • Das Pflegebedürftige und ihre Familien vor einer Überforderung bei den Eigenanteilen in der Pflege geschützt werden sollen sowie das Bekenntnis, das auch die Förderung der Investitionen von Pflegeeinrichtungen gemäß § 9 SGB XI durch die Länder zu diesem Ziel beiträgt.
  • Das die pflegerische Versorgung auf Basis des pflegewissenschaftlich fundierten Verständnisses von personenzentrierter Pflege ermöglicht werden muss und das hierfür die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Qualifizierungsstrategie bereits ausgebildeter Pflegefachpersonen anerkannt wird und dass die erforderlichen Fachkompetenzen durch Lehrende an den Schulen und Hochschulen vermittelt werden können.
  • Das die Verbände der Pflegeeinrichtungen unter Beteiligung des GKV-Spitzenverbands, des PVK-Verbands und des Bundesministeriums für Gesundheit bis Ende 2019 eine Implementierungsstrategie entwickeln, um die Pflegeeinrichtungen bei der konzeptionellen und konkreten praktischen Umsetzung der unterschiedlichen, aber inhaltlich eng verknüpften Maßnahmen - Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation, Neuausrichtung der Qualitätssicherung - zu unterstützen.
  • Das Maßnahmen zur Digitalisierung in Verwaltungsverfahren festgehalten und wichtige Schritte für papierlose Dokumentation sowie elektronische Verordnung beschrieben wurden.
  • Das Rahmenbedingungen für die Gewinnung von Pflegefachpersonen und die Gewinnung junger Menschen zur Ausbildung aus dem Ausland so verbessert werden, dass Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser bestmöglich dabei unterstützt werden (Anerkennungs- und Verwaltungsverfahren sowie Maßnahmen zur Sprachförderung im In- und Ausland, die Erteilung von Visa und eine nachhaltige, gute Integration fachlich, betrieblich und sozial).


Der Paritätische setzt sich im weiteren für einen Umgang mit den Vereinbarungen der KAP ein, der von einem Klima gegenseitiger Rücksichtnahme geprägt ist. Zu berücksichtigen ist die derzeitige Situation der Pflegeeinrichtungen und der beschäftigten Mitarbeitenden. Die Einrichtungen und Mitarbeitenden haben in den letzten Jahren viele Reformen mitgemacht und umgesetzt. Sie sind aktuell mit allen Kräften beschäftigt, sich auf die neue Pflegeausbildung vorzubereiten und insbesondere im stationären Bereich das indikatorengestützte Qualitätsprüfverfahren einzuführen. Auch bedingt durch den Fachkraftmangel haben die Einrichtungen derzeit kaum noch personelle Reserven für Projektmanagement und Umsetzung. Es bedarf nun eines abgestimmten weiteren Vorgehens für eine schrittweise und rücksichtsvolle Umsetzung. Es sind zeitliche Parallelitäten von Maßnahmen zu berücksichtigen und entsprechende Priorisierungen vorzunehmen. Die Refinanzierung personeller Ressourcen insbesondere auch für Leitung, Verwaltung und Qualitätsmanagement in den Einrichtungen muss vor der Umsetzung bewerkstelligt sein. Dies muss in einer Priorisierung ganz vorne stehen. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Einrichtungen Zeit brauchen, um Mitarbeitende so zu qualifizieren, dass die Maßnahmen entsprechend umgesetzt werden können.

2019-06-03_KAP_Vereinbarungstexte_AG 1-5.pdf2019-06-03_KAP_Vereinbarungstexte_AG 1-5.pdf