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Kooperationen nach dem Anwendungserlass zur Abgabenordnung

Die in der BAGFW zusammengeschlossenen Verbände hatten sich mit Schreiben vom 2.9.2021 an den Staatssekretär im Bundesfinanzministerium gewandt, um auf Probleme im neuen AEAO bei Kooperationen hinzuweisen.

Mit Schreiben vom 16.9.2021 hat das Bundesministerium der Finanzen geantwortet. Insbesondere auf unsere Fragestellung nach dem Satzungserfordernis bei Kooperationen wurde eingegangen. Danach erfordert das gesetzlich gebotene "planmäßige Zusammenwirken", dass alle Körperschaften, mit denen kooperiert wird, und die Art und Weise der Kooperation in der Satzung bezeichnet werden müssen. Dieses Erfordernis sei auch von jeder an der Kooperation beteiligten Körperschaft zu erfüllen.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben.