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Krankentransport-Richtlinie

Fachinfo
Erstellt von Claudia Scheytt

Anpassungen der Krankentransport-Richtlinie

Mit der Anpassung der Krankentransport-Richtlinie ist nun auch die Verordnung von Krankenbeförderungsleistungen durch Krankenhäuser im Rahmen des Entlassmanagements möglich. Soweit es für die Versorgung der oder des Versicherten unmittelbar nach der Entlassung aus dem Krankenhaus erforderlich ist. Die Änderung ist seit dem 4.3.2020 in Kraft. Die Richtlinie und der Beschluss können unter folgendem Link auf der Homepage des Gemiensamen Bundesausschusses eingesehen werden.

https://www.g-ba.de/beschluesse/4114/

Des Weiteren gab es Änderungen, die das Genehmigungsverfahren für Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung für mobilitätsbeeinträchtigte Menschen betreffen. Auch dieser Beschluss ist seit dem 4.3.2020 in Kraft und kann unter folgendem Link eingesehen werden.

https://www.g-ba.de/beschluesse/4112/