Länderförderungen zur öffentlich geförderten Beschäftigung und die neue "Teilhabe am Arbeitsmarkt"
Nur wenige Bundesländer haben bis Mitte 2019 ergänzende Förderprogramme zur Regelförderung der neuen "Teilhabe am Arbeitsmarkt" (§ 16i SGB II) aufgelegt oder bestehende Programme so angepasst, dass sich die Reichweite und Wirkung vergrößern könnte. Insgesamt gibt es einen Flickenteppich unterschiedlicher Ansätze öffentlich geförderter Beschäftigung zwischen Bund und Ländern.