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Leistungen von selbständigen Personenzusammenschlüssen an ihre Mitglieder nach § 4 Nr. 29 UStG

Stellungnahme der BAGFW zum Einführungsschreiben zur Befreiung der Leistungen von selbständigen Personenzusammenschlüssen an ihre Mitglieder, § 4 Nr. 29 UStG

Zum 1.1.2020 wurde § 4 Nr. 29 UStG durch das Jahressteuergesetz 2019 neu eingeführt.

Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Entwurf eines Einführungsschreibens zu der Neureglung in § 4 Nr. 29 UStG veröffentlicht und dem Paritätischen Gesamtverband Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der Paritätische hat gemeinsam mit den in der BAGFW vertretenen Verbände eine Stellungnahme erarbeitet und die Einführung der beabsichtigten Verwaltungsregelung zu § 4 Nr. 29 UStG begrüsst. Bedenken bestehen in der engen Auslegung des Merkmals der "Unmittelbarkeit". Hier wäre es begrüßenswert, wenn auch Verwaltungsleistungen in den Anwendungsbereich einbezogen werden könnten.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Stellungnahme.